Mit dem LEADER-Regionalbudget werden in Rheinhessen Kleinstprojekte gefördert, die die Entwicklung des ländlichen Raums stärken. Foto: Lokale Aktionsgruppe Rheinhessen

Die LEADER-Region Rheinhessen hat einen zweiten Aufruf für das sogenannte Regionalbudget gestartet. Ziel des Programms ist die Förderung von Kleinstprojekten, die zur Weiterentwicklung des ländlichen Raums beitragen. Einreichungen sind bis zum 1. Juni 2026 möglich.

Mit dem Förderaufruf werden insbesondere innovative Projektideen gesucht, die die regionale Entwicklung stärken. Im Fokus stehen Vorhaben, die die Gemeinschaft fördern, einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, den Tourismus und die Weinkultur erlebbar machen oder den Standort Rheinhessen zukunftsfähig weiterentwickeln.

Fördermittel in Höhe von rund 48.000 Euro

Für den aktuellen Aufruf stehen insgesamt 48.771,67 Euro zur Verfügung. Die Mittel stehen dabei unter dem Vorbehalt der endgültigen Bereitstellung.

Gefördert werden ausschließlich Kleinstprojekte mit förderfähigen Ausgaben von maximal 20.000 Euro netto. Die Mindestförderung beträgt 2.000 Euro. Die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig.

Wichtige Voraussetzungen für Projekte

Damit eine Projektidee berücksichtigt werden kann, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. So muss der Projektstandort im LEADER-Gebiet liegen und zur Entwicklungsstrategie der Region passen. Zudem darf mit der Umsetzung noch nicht begonnen worden sein.

Weitere Vorgaben sind unter anderem:

  • Rechnungen unter 100 Euro sind nicht förderfähig
  • ein projektbezogener Vertrag mit der LAG Rheinhessen ist erforderlich
  • die Abrechnung muss bis spätestens 31. Oktober 2026 erfolgen und das Projekt bis dahin abgeschlossen sein

Beratung und Kontakt

Interessierte können sich bei der Geschäftsstelle der LAG Rheinhessen beraten lassen. Weitere Informationen sind online abrufbar unter www.lag-rheinhessen.de oder telefonisch unter 06731 / 408-1023 erhältlich.

Fördergebiet in vielen Kommunen

Das Programm richtet sich an zahlreiche Kommunen in Rheinhessen, darunter die Stadt Alzey sowie die Verbandsgemeinden Alzey-Land, Eich, Wöllstein, Wonnegau, Wörrstadt, Bodenheim, Rhein-Selz, Gau-Algesheim, Nieder-Olm und Sprendlingen-Gensingen. Teilweise gilt es zudem in Teilen der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach.

Die LAG Rheinhessen ruft dazu auf, kreative Projektideen einzureichen und damit aktiv zur Zukunftsgestaltung der Region beizutragen.

Text: LC/Redaktion Die Knipser/LAG Rheinhessen