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Die Höhepunkte der närrischen Zeit stehen bevor: In den kommenden Tagen wird in Rheinland-Pfalz bei Saal- und Straßenfastnacht ausgelassen, bunt und fröhlich gefeiert. Gerade bei ausgelassener Stimmung und steigendem Alkoholkonsum können Konflikte oder unangenehme Situationen entstehen. Gewalt, Belästigungen oder andere strafbare Handlungen haben jedoch keinen Platz in der Fastnacht.
Bei der Kostümierung sollte auf realistisch aussehende Waffenattrappen verzichtet werden. Diese sogenannten Anschein-Waffen können Angst und Panik auslösen. Das Mitführen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen.
Vorsicht vor K.O.-Tropfen:
Immer häufiger werden K.O.-Tropfen unbemerkt in Getränke gemischt. Diese sind farb- und geruchlos und daher nicht herauszuschmecken. Bereits zehn bis zwanzig Minuten nach der Einnahme können Symptome wie Übelkeit, Schwindel und plötzliche Schläfrigkeit auftreten. Täter nutzen das aus, um Personen auszurauben oder sexualisierte Gewalt auszuüben. Die Geschädigten wachen häufig später auf und können sich an nichts erinnern.
Damit die fünfte Jahreszeit für alle ein positives Erlebnis bleibt, empfiehlt das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz:
– Feiern Sie möglichst in Gruppen und achten Sie aufeinander.
– Wer trinkt, sollte für den Heimweg öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi nutzen – oder bereits im Vorfeld einen nüchternen Fahrer bestimmen.
– Lassen Sie Getränke und Speisen niemals unbeaufsichtigt. Nehmen Sie keine offenen Getränke von Unbekannten an.
– Bestellen Sie Getränke nur bei der Bedienung und nehmen Sie sie selbst entgegen.
– Kaufen Sie besser kleine Mengen und bestellen Sie im Zweifel lieber neu.
– Wenn Sie sich komisch fühlen, wenden Sie sich sofort an Freunde oder das Personal.
– Setzen Sie klare Grenzen bei Belästigungen oder unerwünschtem Körperkontakt – auch im Bekanntenkreis. Bei Bedrohung oder Angriffen: Zögern Sie nicht, die Polizei zu rufen.
– Beim Verdacht, K.O.-Tropfen verabreicht bekommen zu haben, sollten Sie schnellstens einen Arzt aufsuchen. Die Tropfen können nur wenige Stunden nach dem Konsum im Urin oder Blut nachgewiesen werden. Jede Anzeige hilft dabei, Täter zu ermitteln und weitere Geschädigte zu verhindern!
Vertrauliche Hilfe nach Gewalt:
Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration bietet mit dem Programm „Vertrauliche Hilfe nach Gewalt“ eine kostenlose und diskrete medizinische Versorgung für gewaltbetroffene Frauen in Rheinland-Pfalz an.
Betroffene können sich in teilnehmenden Kliniken medizinisch versorgen lassen – ohne Verpflichtung zur Strafanzeige! Auf Wunsch ist zudem eine vertrauliche, gerichtsfeste Spurensicherung möglich, falls später doch rechtliche Schritte eingeleitet werden sollen. Das Angebot kann auch von allen anderen Menschen ab 14 Jahren genutzt werden, die von sexualisierter oder häuslicher Gewalt betroffen sind:
https://mffki.rlp.de/themen/frauen/gewalt-gegen-frauen-und-maedchen/vertrauliche-hilfe-nach-gewalt































