Rheinland-Pfalz kommt beim Ausbau der Windenergie voran

Das Land kommt bei der Ausweisung von Flächen für die Windenergie voran. Nach einer aktuellen Auswertung des Wirtschafts- und Energieministeriums würden die derzeit in Planung befindlichen Vorranggebiete ausreichen, damit alle regionalen Planungsgemeinschaften das erste Flächenziel des Landes erreichen.
Nach dem Landeswindenergiegebietegesetz (LWindGG) müssen bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,4 Prozent der jeweiligen Regionsfläche für die Windenergienutzung ausgewiesen werden. Bis Ende 2030 soll dieser Anteil auf mindestens 2,2 Prozent steigen. Zuständig für die Umsetzung sind die Träger der Regionalplanung, die entsprechende Vorranggebiete in den Regionalplänen festlegen.
Erste Stufe könnte landesweit erreicht werden
Wirtschafts- und Energieminister Michael Ebling (SPD) betonte im Landtagsausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, dass das Land die Entwicklung eng beobachte. „Wir monitoren den Weg eng, einerseits um die Regionen bei der Umsetzung zu unterstützen, andererseits aber auch, damit eine faire Balance zwischen den Regionen gewahrt bleibt“, sagte Ebling.
Nach den derzeit vorliegenden Planentwürfen würden alle regionalen Planungsgemeinschaften das Ziel der ersten Ausbaustufe erreichen. Landesweit kämen die bisherigen Entwürfe auf einen Anteil von 1,96 Prozent der Landesfläche.
Die Region Rheinhessen-Nahe sowie der rheinland-pfälzische Teil des Verbands Region Rhein-Neckar könnten nach dem aktuellen Stand sogar bereits die Anforderungen der zweiten Ausbaustufe erfüllen. Dafür müssten bis Ende 2030 mindestens 2,2 Prozent der jeweiligen Fläche für Windenergie ausgewiesen werden.
Regionen sollen ausgewogen belastet werden
Bei der weiteren Planung soll nach Angaben des Ministeriums darauf geachtet werden, dass einzelne Regionen nicht übermäßig belastet werden. Die aktuelle Auswertung zur räumlichen Verteilung der Vorranggebiete zeige demnach keine übermäßige Belastung einzelner Regionen.
Ein großer Teil der geplanten Flächen basiert zudem auf bereits bestehenden kommunalen Sonderbauflächen für Windenergie. Das Ministerium sieht darin ein Zeichen für eine Abstimmung zwischen kommunaler und regionaler Planung.
Ebling kündigte an, die Entwicklung weiterhin systematisch zu beobachten. Dadurch sollen nicht nur die Fortschritte dokumentiert, sondern auch mögliche regionale Überlastungen frühzeitig erkannt werden.
Regionalpläne noch nicht abgeschlossen
Abgeschlossen ist die Planung allerdings noch nicht. Die regionalen Planungsträger führen derzeit Beteiligungsverfahren durch, werten Stellungnahmen aus und beraten die Entwürfe in den zuständigen Gremien.
Die fünf Träger der Regionalplanung müssen ihre Regionalpläne bis Ende 2026 der obersten Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorlegen. Geplante Flächen können dabei zunächst zurückgestellt werden, wenn weitere Prüfungen oder Abstimmungen notwendig sind. Sie könnten dann in einem späteren Verfahren für die zweite Ausbaustufe erneut aufgegriffen werden.
Das LWindGG legt für die vier rheinland-pfälzischen Planungsgemeinschaften sowie den rheinland-pfälzischen Teil des Verbands Region Rhein-Neckar jeweils eigene Teilflächenziele fest. Ziel ist es, bis 2030 landesweit mindestens 2,2 Prozent der Fläche für die Windenergienutzung auszuweisen.
Text: LC/ Redaktion Die Knipser · Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima Rheinland-Pfalz
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