Auch Fahrradfahrer können bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss strafrechtlich belangt werden. In Marnheim stoppte die Polizei einen 41-Jährigen, der in deutlichen Schlangenlinien unterwegs war. Archivfoto: Mirco Metzler/Die Knipser
Eine auffällige Fahrt mit dem Fahrrad hat am späten Dienstagabend (28. Juli 2026) in Marnheim zu einer Polizeikontrolle geführt. Ein 41-jähriger Radfahrer war gegen 23.10 Uhr einer Streife der Polizeiinspektion Kirchheimbolanden aufgefallen, weil er ohne Beleuchtung unterwegs war und deutliche Schlangenlinien fuhr.
Nach Angaben der Polizei geriet der Mann während der Fahrt mehrfach auf die Gegenfahrbahn. Die Einsatzkräfte entschlossen sich daraufhin zu einer Verkehrskontrolle.
Bereits beim Anhalten stellten die Beamten einen deutlich schwankenden Gang sowie starken Atemalkoholgeruch fest. Zudem ergaben sich Hinweise darauf, dass der Fahrradfahrer zusätzlich Cannabis konsumiert haben könnte.
Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht und ergab einen Wert von 0,85 Promille. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt. Außerdem wurde eine Blutprobe entnommen.
Gegen den 41-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Text: ML/Redaktion Die Knipser/Polizeidirektion Worms




























