Archivfoto: Mirco Metzler/Die Knipser

In Stetten hat die Polizei am Montagvormittag, den 04.05.2026, die Tour von drei Schrottsammlern beendet. Eine aufmerksame Anwohnerin hatte zuvor gemeldet, dass ein Transporter durch die Straßen fahre und die Insassen an Haustüren klingelten, um offenbar Altmetall einzusammeln.

Eine Streife konnte das Fahrzeug kurze Zeit später kontrollieren. Dabei stellte sich heraus, dass die drei Männer ohne die erforderliche gewerbliche Anmeldung sowie ohne die vorgeschriebene Anzeige nach Abfallrecht unterwegs waren. Das Sammeln von Schrott gilt rechtlich als Abfallentsorgung und unterliegt entsprechenden Genehmigungen.

Bei der Kontrolle fiel den Beamten zudem der schlechte technische Zustand des Transporters auf. Eine genauere Untersuchung bestätigte den Verdacht: Wesentliche Fahrzeugteile waren stark korrodiert, die Heckklappe ließ sich nur mithilfe eines provisorischen Seils öffnen.

Zur weiteren Überprüfung wurde das Fahrzeug bei einer Prüfstelle vorgeführt. Dort wurden insgesamt 29 erhebliche und gefährliche Mängel festgestellt. Unter anderem waren tragende Teile des Fahrgestells durchgerostet, teilweise bereits mit sichtbaren Löchern.

Die Polizei untersagte daraufhin die Weiterfahrt, da von dem Transporter eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr ausging. Gegen den Fahrer wurden mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das gewerbliche Sammeln von Schrott genehmigungspflichtig ist und Verstöße konsequent verfolgt werden.