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Telefonbetrug: Polizei und Verbraucherzentrale warnen vor gängigen Betrugsmaschen

Telefonbetrug: Polizei und Verbraucherzentrale warnen vor gängigen Betrugsmaschen
Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz und die Verbraucherzentrale warnen vor verschiedenen Formen des Telefonbetrugs und geben Tipps, wie sich Betroffene schützen können. Symbolfoto: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

Falsche Polizisten, vermeintliche Angehörige in einer Notlage oder angebliche Bankmitarbeiter: Betrüger versuchen immer wieder, Menschen am Telefon gezielt unter Druck zu setzen. Besonders häufig geraten ältere Menschen ins Visier der Täter. Die Geschichten unterscheiden sich, das Ziel bleibt jedoch gleich: Die Betroffenen sollen möglichst schnell Geld, Wertgegenstände oder sensible Bankdaten herausgeben.

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informieren deshalb über die gängigsten Betrugsmaschen und geben Tipps, wie sich Verbraucher schützen können.

Falsche Polizisten

Bei dieser Masche geben sich die Anrufer als Polizeibeamte aus. Sie behaupten beispielsweise, dass in der Nähe ein Einbruch bevorstehe und die Wertsachen der Betroffenen deshalb nicht mehr sicher seien. Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände sollen vorsorglich an einen angeblichen „zivilen Polizisten“ übergeben werden.

Tatsächlich handelt es sich dabei um einen Betrug. Die vermeintliche Sicherheitsmaßnahme dient lediglich dazu, die Wertsachen in die Hände der Täter zu bringen. Das Landeskriminalamt weist zudem darauf hin, dass die Polizei niemals unter der Notrufnummer 110 anruft.

Enkeltrick und Messenger-Betrug

„Hallo Mama, das ist meine neue Nummer.“ Mit einer solchen Nachricht kann ein Betrugsversuch über einen Messenger-Dienst beginnen. Die Täter geben sich als Kinder, Enkel oder andere Angehörige aus und behaupten anschließend, dringend Geld zu benötigen.

Auch am Telefon werden häufig finanzielle Notlagen vorgetäuscht – etwa nach einem Unfall, wegen einer offenen Rechnung oder für eine angeblich dringend benötigte Anschaffung. Die Täter setzen dabei bewusst auf Zeitdruck, damit die Betroffenen keine Gelegenheit haben, die Geschichte zu überprüfen.

Schockanrufe setzen Betroffene unter Druck

Noch drastischer gehen die Täter bei sogenannten Schockanrufen vor. Sie berichten beispielsweise von einem schweren Unfall, einem Verbrechen oder einer anderen Notsituation, in die ein naher Angehöriger geraten sei.

Nicht selten behaupten die Anrufer, ein Familienmitglied müsse ins Gefängnis, wenn nicht umgehend eine hohe Kaution gezahlt werde. Die dramatische Situation soll die Betroffenen emotional überfordern und verhindern, dass sie die Angaben hinterfragen oder selbst Kontakt zu ihren Angehörigen aufnehmen.

Falsche Bankmitarbeiter

Auch das Vertrauen in die eigene Bank nutzen Betrüger aus. Sie geben sich als Bankmitarbeiter aus und behaupten beispielsweise, eine verdächtige oder unrechtmäßige Abbuchung festgestellt zu haben. Anschließend fordern sie die Betroffenen auf, eine pushTAN zu bestätigen.

In anderen Fällen wird behauptet, die Bankkarte sei gefährdet und müsse deshalb von einem Mitarbeiter abgeholt werden. Teilweise verlangen die Täter dabei auch die persönliche PIN. Wer solche Daten herausgibt, kann erheblichen finanziellen Schaden erleiden.

So können sich Betroffene schützen

Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale raten dazu, bei verdächtigen Anrufen grundsätzlich misstrauisch zu sein. Wer sich unter Druck gesetzt fühlt, sollte das Gespräch beenden und sich nicht zu einer schnellen Entscheidung drängen lassen.

Wichtig ist außerdem, niemals Bargeld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen zu übergeben. Angehörige oder die eigene Bank sollten ausschließlich über eine bereits bekannte Telefonnummer kontaktiert werden. Die vom Anrufer genannte oder auf dem Display angezeigte Nummer sollte dafür nicht verwendet werden.

Auch eine pushTAN sollte niemals bestätigt werden, wenn man die entsprechende Transaktion nicht selbst ausgelöst und überprüft hat. Die persönliche PIN darf grundsätzlich nicht an andere Personen weitergegeben werden – weder telefonisch noch persönlich.

Bei vermeintlichen Angehörigen kann es zudem helfen, gezielte Fragen zu stellen, deren Antworten nur die tatsächliche Person kennen kann.

Wer Opfer eines Betrugs geworden ist oder einen Betrugsversuch erlebt hat, sollte Anzeige bei der Polizei erstatten. Ein gesundes Misstrauen, das Beenden eines verdächtigen Gesprächs und ein anschließender eigener Rückruf bei Angehörigen, der Bank oder der Polizei können verhindern, dass aus einem vermeintlich harmlosen Anruf ein hoher finanzieller Schaden entsteht.

Text: LC/ Redaktion Die Knipser · Quelle: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz