Archivfoto: Mirco Metzler/Die Knipser

Am Montagabend den 12.01.2026, gegen 19:00 Uhr, kam es in der Freiherr vom Stein Straße in Göllheim zu einem Verkehrsunfall im Begegnungsverkehr. Ein 69 jähriger Pkw Fahrer war aus Richtung Hauptstraße in Fahrtrichtung Am Marktplatz unterwegs. Zur gleichen Zeit befuhr ein 40 jähriger Pkw-Fahrer die Straße in entgegengesetzter Richtung. Im Begegnungsverkehr verstieß der 69 Jährige gegen das Rechtsfahrgebot. In der Folge steiften sich die beiden Fahrzeuge. An beiden Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden von rund 3.000 Euro. Während der Unfallaufnahme stellten die eingesetzten Polizeikräfte Alkoholgeruch beim 69 jährigen Unfallverursacher fest.

Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,4 Promille. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen, zudem wurde seine Fahrerlaubnis vorläufig entzogen.

Präventionshinweis der Polizei

Bereits geringe Mengen Alkohol können das Fahrverhalten beeinträchtigen und zu Fehleinschätzungen führen – insbesondere in engen Straßen oder bei Begegnungsverkehr.

Auch unterhalb der absoluten Fahruntüchtigkeitsgrenze drohen bei einem Unfall strafrechtliche Konsequenzen.