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Rund vier Wochen vor der Landtagswahl am 22. März 2026 erhalten die Wahlberechtigten in Worms ihre Wahlbenachrichtigungen. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, werden die Schreiben ab Montag, 23. Februar, per Post zugestellt.

Damit die Zustellung reibungslos erfolgen kann, weist die Wahldienststelle darauf hin, dass Wahlbenachrichtigungen nur dann in den Briefkasten eingeworfen werden dürfen, wenn die Empfängerin oder der Empfänger eindeutig zugeordnet werden kann. Bürgerinnen und Bürger sollten daher darauf achten, dass Briefkästen und Klingeln gut sichtbar mit Vor- und Familiennamen beschriftet sind.

Briefwahl ab 16. Februar möglich

Wer am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal kommen kann oder möchte, hat die Möglichkeit zur Briefwahl. Das Briefwahlbüro im Rathaus (Zimmer 221, 2. Obergeschoss) öffnet bereits am Montag, 16. Februar.

Öffnungszeiten:

  • Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr

  • Freitag: 8 bis 12 Uhr

  • Freitag, 20. März: 8 bis 15 Uhr

  • Samstag, 21. März: 10 bis 12 Uhr

  • Sonntag, 22. März (Wahltag): 8 bis 15 Uhr

Telefonisch ist das Briefwahlbüro unter 06241 / 853 – 1006 erreichbar.

Briefwahl auf mehreren Wegen beantragen

Die Unterlagen können mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung angefordert werden. Darüber hinaus stehen mehrere Wege offen:

  • schriftlicher Antrag per Post oder Fax

  • E-Mail an briefwahl@worms.de

  • Online-Antrag über www.worms.de

  • persönliche Vorsprache bei der Stadtverwaltung

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Bei jedem Antrag müssen Vor- und Familienname, Geburtsdatum sowie die Wohnanschrift angegeben werden. Gründe für die Inanspruchnahme der Briefwahl müssen nicht mehr genannt werden.

Vollmacht für Dritte erforderlich

Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht. Auch mit ordnungsgemäßer Vollmacht dürfen nach den gesetzlichen Vorgaben höchstens für vier weitere Personen Unterlagen entgegengenommen werden.

Die Stadt empfiehlt, Briefwahlunterlagen frühzeitig zu beantragen, um eine rechtzeitige Zustellung und Teilnahme an der Wahl sicherzustellen.