Wenn Fürsorge ausbleibt: Polizei warnt vor den Folgen von Tiervernachlässigung

Tierquälerei beginnt nicht erst mit Gewalt. Auch wenn notwendige Fürsorge ausbleibt, können Tiere erheblich leiden. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) macht deshalb darauf aufmerksam, dass die Vernachlässigung von Tieren kein Bagatelldelikt ist.
Die allermeisten Tierhalterinnen und Tierhalter kümmern sich verantwortungsvoll um ihre Tiere. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Tiere nicht artgerecht gehalten, bei Krankheiten nicht ausreichend medizinisch versorgt oder sogar in Wohnungen, Häusern und Ställen zurückgelassen werden.
Auch Wegsehen kann Leiden verursachen
Tierquälerei kann auch durch Unterlassen entstehen. Werden Tiere beispielsweise nicht ausreichend gefüttert oder trotz einer Erkrankung nicht tiermedizinisch behandelt, kann dies für sie erhebliche Schmerzen und Leiden bedeuten. Immer wieder werden zudem schwer kranke Tiere ausgesetzt und damit ihrem Schicksal überlassen.
Tierhalter und Personen, die Tiere betreuen, tragen eine gesetzliche Verantwortung für deren Wohl. Nach § 17 des Tierschutzgesetzes kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden, wer einem Tier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Bei Verstößen, die als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, können Bußgelder von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Darüber hinaus sind Haltungs- und Betreuungsverbote möglich.
Verantwortung beginnt vor der Anschaffung
Wer darüber nachdenkt, ein Tier aufzunehmen, sollte sich deshalb bereits im Vorfeld intensiv mit dessen Bedürfnissen und den Anforderungen an eine artgerechte Haltung beschäftigen. Entscheidend ist die Frage, ob die notwendige Versorgung dauerhaft gewährleistet werden kann.
Neben dem täglichen Zeit- und Pflegeaufwand sollten auch mögliche Erkrankungen berücksichtigt werden. Diese können eine deutlich intensivere Betreuung und teilweise erhebliche Tierarztkosten mit sich bringen. Tiere sind in solchen Situationen vollständig auf die Aufmerksamkeit, Fürsorge und verantwortungsvolle Pflege des Menschen angewiesen.
Wer Vernachlässigung oder andere Formen von Tierquälerei beobachtet, sollte sich an das zuständige Veterinäramt wenden. In akuten Notfällen sollte direkt die Polizei verständigt werden.
Weitere Informationen zum Thema Tierquälerei stellt das Serviceportal Rheinland-Pfalz zur Verfügung: https://service.rlp.de/detail?areaId=&pstId=198490217&ouId=&infotype=0
Text: LC/ Redaktion Die Knipser · Quelle: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
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