Vier Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung beraten umfassend zu Fragen zur stationären Hilfe zur Pflege. Sie unterstützen zudem beim Ausfüllen der komplexen Antragsformulare. Foto: Kreisverwaltung Alzey-Worms/Anuschka Weisener
Die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes ist komplex und stellt Betroffene und Angehörige gerade in Notsituationen vor große Herausforderungen. Bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms bearbeitet ein Team von vier Sachbearbeiterinnen jährlich mehrere hundert Fälle. Die Fallzahlen bleiben zwar bedingt durch Neufälle und Sterbefälle relativ konstant, jedoch hat die Komplexität in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Viele Antragstellende gehen davon aus, dass „der Staat doch alles bezahlt“. Das entspricht jedoch nicht der Realität.
„Die Gründe für die zunehmende Komplexität sind vielfältig“, erläutert Sozialamtsleiterin Andrea Maurer. „Steigende Pflegekosten, der demografische Wandel, vorhandenes Vermögen, die Anhebung der Vermögensfreigrenzen und die Abnahme der klassischen häuslichen Pflege durch Angehörige spielen eine wesentliche Rolle.“
Auch das Angehörigenentlastungsgesetz, das seit dem Jahr 2020 alle unterhaltspflichtigen Kinder vom Unterhaltsbeitrag befreit, soweit ihr Einkommen unter 100.000 Euro jährlich liegt, hat zu einer Zunahme der Anträge auf Hilfe zur Pflege und zu einer Kostensteigerung bei den Sozialämtern geführt.
Häufig ist schnelles Handeln erforderlich, etwa wenn ein Angehöriger nach einem Krankenhausaufenthalt nicht mehr in die eigene Wohnung zurückkehren kann. Dann müssen kurzfristig ein Heimplatz gefunden und die Finanzierung geklärt werden.
Hier kommen die Pflegestützpunkte ins Spiel. Sie beraten alle gesetzlich Versicherten zu pflegerischen Leistungen, unterstützen bei der Beantragung eines Pflegegrades oder helfen bei der Suche nach ambulanten oder stationären Versorgungsangeboten.
Ein weit verbreiteter Irrtum besteht darin, dass die gesetzliche Pflegeversicherung im Pflegefall sämtliche Kosten übernimmt. „Das ist leider nicht so“, stellt die Amtsleiterin klar. „Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der pflegebedingten Aufwendungen im Heim ab.“ Je nach Pflegegrad werden pauschale Beträge gezahlt, beispielsweise 1.319 Euro monatlich bei Pflegegrad 3. Darüber hinaus fallen jedoch Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten für Bau und Instandhaltung der Einrichtung sowie ein Ausbildungszuschlag an. Diese Posten summieren sich häufig auf mehrere Tausend Euro monatlich. Nach Erfahrung der Verwaltung können viele Menschen diese Summe kaum finanzieren, sodass für viele nur der Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt bleibt. Für ältere Menschen und ihre Angehörigen ist das oft ein Schock, insbesondere wenn sie zuvor mit einer durchschnittlichen Rente und gegebenenfalls einem Eigenheim gut leben konnten.
Ein weiterer Irrtum ist die Annahme, dass mit steigendem Pflegegrad auch der monatliche Eigenanteil automatisch steigt. Tatsächlich wurde vor einigen Jahren ein einrichtungsbezogener Eigenanteil eingeführt, der sich zwischen den Pflegegraden kaum unterscheidet.
Auch die Vorstellung, jeder könne aus dem freien Wunsch heraus oder wegen fehlender Barrierefreiheit in ein Pflegeheim ziehen und dafür Hilfe zur Pflege erhalten, trifft nicht zu. Voraussetzung ist, dass die stationäre Unterbringung aus pflegerischen Gründen notwendig ist und eine ambulante Versorgung zu Hause, auch mit Unterstützung der Angehörigen oder Pflegedienste, nicht mehr ausreicht.
Beim Thema Vermögen gibt es ebenfalls häufig Missverständnisse. Steht ein Eigenheim nach dem Umzug ins Pflegeheim leer, muss es grundsätzlich zur Finanzierung eingesetzt werden. Lebt der Ehepartner weiterhin darin, bleibt es zunächst geschützt. Wurde Vermögen innerhalb der vergangenen zehn Jahre übertragen, können diese Schenkungen unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert werden. Sparvermögen ist nur bis zu einem Betrag von 10.000 Euro geschützt, bei Verheirateten oder Lebenspartnern erhöht sich der Freibetrag entsprechend auf 20.000 Euro.
Die Sachbearbeiterinnen der Kreisverwaltung beraten Betroffene umfassend und empfehlen, frühzeitig Kontakt aufzunehmen, sei es telefonisch, über das Kontaktformular oder im Rahmen eines persönlichen Termins. Auch der Pflegestützpunkt kann eine erste Anlaufstelle sein. Die Mitarbeitenden melden sich in jedem Fall zurück. Auf der Homepage der Kreisverwaltung stehen zudem ausführliche Informationen zur Verfügung.
Die Zuständigkeit der Sachbearbeiterinnen ist nach Buchstaben aufgeteilt:
Sabrina Buhl: B,C, N, O-R, Tel. 06731/408-2092; Buhl.Sabrina@Alzey-Worms.de
Anja Domis: A, F, W, Tel. 06731/408-2202; Domis.Anja@Alzey-Worms.de
Michelle Fuchs: E,M, S-V, Z, Tel. 06731/408-2091, Fuchs.Michelle2@Alzey-Worms.de
Sylvia Weis: D, G-L, Tel. 06731/408-2062, Weis.Sylvia@Alzey-Worms.de





























