Archivfoto:Mirco Metzler/ die Knipser

Zu einem völlig vermeidbaren Verkehrsunfall zwischen zwei LKW kam es am 16.3.2024 gegen 6 Uhr auf der A 61 in Fahrtrichtung Norden bei Worms. Die beiden LKW wurden wurden dabei einem 51-Jährigen und einem 62-Jährigen gelenkt. Als zunächst der 62-Jährige den 51-Jährigen überholte, soll der Jüngere dem Älteren beleidigende Gesten gezeigt haben, da der Ältere den Jüngeren vorher genötigt haben soll. Daraufhin hielten die beiden verbotswidrig auf dem Seitenstreifen an, um die Situation zu klären. Dabei hatte es der 51-Jährige offenbar versäumt, die Bremse seines LKW ordnungsgemäß zu betätigen und der LKW rollte auf den stehenden LKW des 62-Jährigen. An beiden Trucks entstanden leichte Sachschäden. Das Fazit: Der 62-Jährige muss nun mit einem Strafverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr rechnen. Den 51-Jährigen erwartet ein Strafverfahren wegen Beleidigung, sowie ggfs. ein Bußgeld, weil er seinen LKW nicht ordnungsgemäß gegen Wegrollen gesichert hatte und es dadurch zum Unfall kam. Die Polizei weist darauf hin, dass solche Verkehrsvorgänge nicht auf der Autobahn zu klären sind und ein Halten und Parken dazu verboten ist.Zu einem völlig vermeidbaren Verkehrsunfall zwischen zwei LKW kam es am 16.3.2024 gegen 6 Uhr auf der A 61 in Fahrtrichtung Norden bei Worms. Die beiden LKW wurden wurden dabei einem 51-Jährigen und einem 62-Jährigen gelenkt. Als zunächst der 62-Jährige den 51-Jährigen überholte, soll der Jüngere dem Älteren beleidigende Gesten gezeigt haben, da der Ältere den Jüngeren vorher genötigt haben soll. Daraufhin hielten die beiden verbotswidrig auf dem Seitenstreifen an, um die Situation zu klären. Dabei hatte es der 51-Jährige offenbar versäumt, die Bremse seines LKW ordnungsgemäß zu betätigen und der LKW rollte auf den stehenden LKW des 62-Jährigen. An beiden Trucks entstanden leichte Sachschäden. Das Fazit: Der 62-Jährige muss nun mit einem Strafverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr rechnen. Den 51-Jährigen erwartet ein Strafverfahren wegen Beleidigung, sowie ggfs. ein Bußgeld, weil er seinen LKW nicht ordnungsgemäß gegen Wegrollen gesichert hatte und es dadurch zum Unfall kam. Die Polizei weist darauf hin, dass solche Verkehrsvorgänge nicht auf der Autobahn zu klären sind und ein Halten und Parken dazu verboten ist.Zu einem völlig vermeidbaren Verkehrsunfall zwischen zwei LKW kam es am 16.3.2024 gegen 6 Uhr auf der A 61 in Fahrtrichtung Norden bei Worms. Die beiden LKW wurden wurden dabei einem 51-Jährigen und einem 62-Jährigen gelenkt. Als zunächst der 62-Jährige den 51-Jährigen überholte, soll der Jüngere dem Älteren beleidigende Gesten gezeigt haben, da der Ältere den Jüngeren vorher genötigt haben soll. Daraufhin hielten die beiden verbotswidrig auf dem Seitenstreifen an, um die Situation zu klären. Dabei hatte es der 51-Jährige offenbar versäumt, die Bremse seines LKW ordnungsgemäß zu betätigen und der LKW rollte auf den stehenden LKW des 62-Jährigen. An beiden Trucks entstanden leichte Sachschäden. Das Fazit: Der 62-Jährige muss nun mit einem Strafverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr rechnen. Den 51-Jährigen erwartet ein Strafverfahren wegen Beleidigung, sowie ggfs. ein Bußgeld, weil er seinen LKW nicht ordnungsgemäß gegen Wegrollen gesichert hatte und es dadurch zum Unfall kam. Die Polizei weist darauf hin, dass solche Verkehrsvorgänge nicht auf der Autobahn zu klären sind und ein Halten und Parken dazu verboten ist.