Archivfoto: Mirco Metzler/ Die Knipser

Am Pfingstsonntag, gegen 10:00 Uhr, kontrolliert eine Streife der Autobahnpolizei Gau-Bickelheim einen französischen Kleinwagen, welcher mit vier jungen Männern besetzt ist. Bei dem 21-jährigen Fahrer ergibt sich der Verdacht, dass dieser unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen könnte. Ein entsprechender Schnelltest verläuft positiv. Im Zuge dessen geben die beiden 21- und 18-jährigen Männer auf der Rückbank an, dass sie aus Amsterdam kämen und dort Betäubungsmittel erworben hätten. Beide händigen eine geringe Menge Betäubungsmittel aus. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs und der Personen können noch weitere Drogen aufgefunden werden. Im Rahmen der Personalienfeststellung aller Insassen gibt der Beifahrer an, seinen Ausweis verloren zu haben. Bei der Durchsuchung seiner Sachen kann das Ausweisdokument jedoch in seinem Portemonnaie aufgefunden und der Mann zweifelsfrei identifiziert werden. Da er zuvor jedoch andere Personalien angegeben hatte, wird gegen den 23-Jährigen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige eingeleitet. Anschließend wird der Fahrer zur Dienststelle verbracht, wo ihm durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen wird. Gegen ihn wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss eingeleitet. Der 21-Jährige hinterlegt eine Sicherheitsleistung und wird aus der polizeilichen Maßnahme entlassen. Gegen die beiden Männer von der Rückbank werden Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Die Drogen werden sichergestellt. Da keiner der Männer das Fahrzeug weiterfahren darf, lassen sie sich von zwei Bekannten abholen.