Abwasser ist kein Müllschlucker: Falsche Entsorgung belastet Umwelt und Kanalisation

Feuchttücher, Hygieneartikel und andere Abfälle gehören nicht in die Toilette. Sie können Pumpanlagen beschädigen und zu teuren Verstopfungen führen.
Rund 90.000 Bürgerinnen und Bürger aus Worms sowie den umliegenden Gemeinden sind an das Wormser Kanalnetz angeschlossen. Damit Abwasserleitungen, Pumpstationen und Kläranlage dauerhaft zuverlässig funktionieren, kommt es entscheidend darauf an, welche Stoffe über Toilette und Kanalisation entsorgt werden.
Immer wieder gelangen feste Abfälle oder schädliche Flüssigkeiten in das Abwassersystem, die dort erhebliche Probleme verursachen können. Besonders problematisch sind faserige Materialien wie Feuchttücher, Hygieneartikel oder Textilien. Sie lösen sich nicht wie Toilettenpapier auf, können Pumpen beschädigen und zu Verstopfungen führen.
Auch eine übermäßige Nutzung von Feuchttüchern über die Toilette kann dazu führen, dass Hausanschlüsse verstopfen. Die notwendigen Reinigungsarbeiten verursachen zusätzliche Kosten, die letztlich von allen angeschlossenen Nutzerinnen und Nutzern getragen werden müssen.
Neben festen Abfällen stellen auch flüssige Schadstoffe eine Belastung dar. Öle, Lacke, Chemikalien oder andere gefährliche Stoffe beeinträchtigen die Reinigungsleistung der Kläranlage und können die Umwelt schädigen. Unerlaubte Einleitungen stellen nach der geltenden Entwässerungssatzung eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Umweltstraftat dar.
Diese Dinge gehören nicht in die Toilette
Nicht über die Kanalisation entsorgt werden dürfen unter anderem:
- Speisereste
- Watte, Ohrenstäbchen und Einwegwindeln
- Feuchttücher und Hygieneartikel
- Zigaretten- und Zigarrenreste
- Kleidung, Strümpfe und Putzlappen
- Rasierklingen und Einwegrasierer
- Kleintiersand und Katzenstreu
- leere Verpackungen jeglicher Art
Auch Schadstoffe wie Altöl, Bremsflüssigkeit, Kühlerfrostschutz, Batteriesäure, Lacke, Farben, Verdünner, Beiz- und Bleichmittel sowie Schädlings- und Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in den Abfluss gelangen.
Regenwasserkanäle sind kein Abfluss für Schadstoffe
Besondere Aufmerksamkeit gilt auch der Regenwasserkanalisation. Diese dient ausschließlich der Ableitung von Niederschlagswasser von bebauten und befestigten Flächen. Das Wasser wird anschließend direkt oder über Regenrückhalte- beziehungsweise Versickerungsanlagen in Gewässer eingeleitet.
Daher dürfen keine Schadstoffe über Straßen- oder Hofgullys in die Regenwasserkanäle gelangen. Dazu gehören beispielsweise Öle, Reinigungsmittel oder verschmutztes Putzwasser.
Auch die Autowäsche auf Straßen oder Hofflächen, von denen das Wasser direkt in die Regenwasserkanalisation abfließen kann, ist nicht zulässig. Dabei können Öle, Fette und andere Schadstoffe ungefiltert in die Umwelt gelangen.
Die Stadt Worms bittet alle Bürgerinnen und Bürger, Abfälle und Schadstoffe richtig zu entsorgen und damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Umwelt, zur Sicherheit des Kanalnetzes und zur Vermeidung unnötiger Kosten zu leisten.
Text: SSP · Quelle: Entsorgungs- und Baubetrieb Worms AöR
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