Politik

Briefwahl zur Stichwahl in Worms muss erneut beantragt werden

Briefwahl zur Stichwahl in Worms muss erneut beantragt werden
Am 27. September entscheiden die Wormser in der Stichwahl zwischen Stephanie Lohr und Timo Horst. Wer per Brief abstimmen möchte, muss die Briefwahl für die zweite Runde erneut beantragen. Foto: Mirco Metzler/Die Knipser (Rathaus Worms) und KI-generiert

Nach dem ersten Wahlgang ist die Entscheidung über das Amt des Oberbürgermeisters noch nicht gefallen. Am Sonntag, 27. September, treten Stephanie Lohr (CDU) und Timo Horst (SPD) in der Stichwahl gegeneinander an. Wer seine Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben möchte, kann erneut die Briefwahl nutzen. Wichtig dabei: Die Briefwahlunterlagen für den ersten Wahlgang gelten nicht automatisch für die Stichwahl. Sie müssen neu beantragt werden.

Wahlberechtigte können ihren Antrag bereits jetzt stellen. Eine Möglichkeit ist die Beantragung per E-Mail an briefwahl@worms.de. In der Nachricht sollte angegeben werden, dass Briefwahl beantragt wird. Zusätzlich benötigt die Wahldienststelle Name, Alter, Geburtsdatum und Anschrift. Wer seine Wahlbenachrichtigung noch besitzt, kann außerdem die dort angegebene Wählerverzeichnisnummer mitteilen und damit die Bearbeitung erleichtern. 

Alternativ steht auf der Internetseite der Stadt Worms wieder der Online-Wahlscheinantrag OLIWA zur Verfügung. Dieser ist über den Bereich „Zukunft gestalten“ und anschließend „Politik und Wahlen“ erreichbar. 

Da zwischen dem ersten Wahlgang und der Stichwahl lediglich zwei Wochen liegen, empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Beantragung. Die neuen Stimmzettel müssen nach dem ersten Wahlgang zunächst hergestellt werden. Ab Mittwoch, 16. September, sollen die eingegangenen Briefwahlanträge bearbeitet und die Unterlagen verschickt werden.

Auch eine persönliche Briefwahl im Rathaus ist wieder möglich. Das Briefwahlbüro befindet sich in Zimmer 221 im zweiten Obergeschoss. Ab Mittwoch, 16. September, 12 Uhr, können Wahlberechtigte dort wieder ihre Stimme abgeben.

Anschließend gelten die regulären Öffnungszeiten: montags bis donnerstags jeweils von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. Am letzten Freitag vor der Stichwahl, 25. September, bleibt das Briefwahlbüro von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Dort können Briefwahlunterlagen noch beantragt und die Stimme direkt vor Ort abgegeben werden. 

Wer die ausgefüllten Unterlagen per Post zurückschickt, sollte die Postlaufzeiten berücksichtigen und den Wahlbrief möglichst früh absenden. Als Orientierung wird empfohlen, den Wahlbrief spätestens drei Tage vor der Wahl auf den Postweg zu bringen. Entscheidend ist, dass die Stimme rechtzeitig zur Stichwahl bei der zuständigen Stelle eingeht. Der Briefkasten am Hauptportal des Wormser Rathauses kann ebenfalls für die Rückgabe genutzt werden. 

Natürlich bleibt auch die persönliche Stimmabgabe am Sonntag, 27. September, im Wahllokal möglich. Wahlberechtigte sollten hierfür einen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Die Wahlbenachrichtigung erleichtert den Wahlhelfern die Zuordnung im Wählerverzeichnis und kann ebenfalls mitgebracht werden.

Bei der Stichwahl entscheiden die Wormser schließlich direkt zwischen Stephanie Lohr und Timo Horst darüber, wer künftig das Amt des Oberbürgermeisters übernimmt.

Text: LC/ Redaktion Die Knipser