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Tödlicher Motorradunfall in Worms: Schaulustiger fotografiert Reanimation

Tödlicher Motorradunfall in Worms: Schaulustiger fotografiert Reanimation
Bei einem schweren Alleinunfall in der Wormser Berggasse ist am Mittwochabend ein 42 Jahre alter Motorradfahrer tödlich verletzt worden. Während der Reanimation soll ein Schaulustiger ein Foto angefertigt haben – gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Foto: Mirco Metzler/Die Knipser//KI-generiert

Ein schwerer Motorradunfall hat am Mittwochabend, 9. September, in Worms ein Menschenleben gefordert. Ein 42 Jahre alter Motorradfahrer verunglückte in der Berggasse und erlag später im Krankenhaus seinen Verletzungen. Während der Rettungsmaßnahmen soll ein Schaulustiger die Reanimation fotografiert haben. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei war der 42-Jährige mit seinem Motorrad auf der Berggasse in Richtung Höhenstraße unterwegs. Während der Fahrt hob er das Vorderrad seiner Maschine an und verlor anschließend die Kontrolle über das Motorrad.

In der Folge prallte der Mann gegen das Heck eines ordnungsgemäß am Fahrbahnrand geparkten Autos und stürzte. Hinweise darauf, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht haben könnte, liegen nach Angaben der Polizei nicht vor.

Reanimationsmaßnahmen bleiben erfolglos

Rettungskräfte begannen noch an der Unfallstelle mit der Reanimation des schwer verletzten Motorradfahrers. Anschließend wurde der 42-Jährige in ein Wormser Krankenhaus gebracht. Dort wurden die Wiederbelebungsmaßnahmen schließlich erfolglos beendet.

Während des Rettungseinsatzes soll ein Schaulustiger ein Foto von der laufenden Reanimation aufgenommen haben. Die Polizei leitete daraufhin ein Strafverfahren gegen ihn ein.

Polizei warnt vor Aufnahmen von Verletzten

Die Polizei nimmt den Vorfall zum Anlass, erneut vor dem Fotografieren oder Filmen hilfloser und schwer verletzter Menschen zu warnen. Solche Aufnahmen können den höchstpersönlichen Lebensbereich der Betroffenen verletzen und strafbar sein.

Darüber hinaus dürfen Schaulustige die Arbeit von Polizei und Rettungskräften nicht behindern.

Text: LC/ Redaktion Die Knipser · Quelle: Polizeiinspektion Worms