Alkoholverbot an allen Bahnhöfen auch in Worms: Deutsche Bahn verschärft ab heute die Hausordnung

Wer an einem Bahnhof der Deutschen Bahn Alkohol trinken möchte, muss sich ab dem heutigen Donnerstag, 15. Oktober 2026, auf neue Regeln einstellen. Bundesweit gilt ab sofort ein Alkoholkonsumverbot an sämtlichen rund 5.700 Bahnhöfen des Unternehmens. Damit ist auch der Wormser Hauptbahnhof von der neuen Regelung betroffen. Die Deutsche Bahn möchte auf diese Weise die Sicherheit erhöhen, Konflikte reduzieren und für mehr Sauberkeit auf den Bahnhofsgeländen sorgen.
Bislang galt ein entsprechendes Verbot lediglich an ausgewählten größeren Bahnhöfen. Nun wird die Regelung flächendeckend eingeführt und als fester Bestandteil in das Hausrecht der Deutschen Bahn aufgenommen. Betroffen sind rund 5.400 Bahnhöfe der DB InfraGO AG sowie etwa 300 Stationen der DB RegioNetz GmbH.
Für Reisende bedeutet die Neuerung, dass der Konsum alkoholischer Getränke in den vom Hausrecht erfassten Bahnhofsbereichen grundsätzlich nicht mehr gestattet ist. Wer dennoch Alkohol trinkt, muss damit rechnen, von Sicherheitsmitarbeitern angesprochen und zur Einhaltung der Hausordnung aufgefordert zu werden.
Die Kontrolle übernimmt die DB Sicherheit im Rahmen ihrer regulären Streifengänge. Bei Verstößen sollen die Mitarbeiter zunächst auf die geltenden Bestimmungen hinweisen. Wer sich wiederholt nicht an das Verbot hält, muss allerdings mit weiteren Konsequenzen rechnen. In solchen Fällen kann die Deutsche Bahn auch ein Hausverbot aussprechen.
Nicht grundsätzlich untersagt ist dagegen das Mitführen alkoholischer Getränke. Reisende dürfen weiterhin verschlossene Flaschen oder Dosen im Gepäck transportieren oder entsprechende Einkäufe mitnehmen. Auch gastronomische Einrichtungen innerhalb der Bahnhöfe sind von der neuen Regelung ausgenommen.
Mit der bundesweiten Einführung reagiert die Deutsche Bahn nach eigenen Angaben auf den Wunsch vieler Reisender nach einem angenehmeren Aufenthalt. In einer repräsentativen Umfrage hätten sich rund 80 Prozent der Befragten für alkoholfreie Bahnhöfe ausgesprochen. Auch Betreiber von Geschäften und gastronomischen Einrichtungen unterstützen laut DB die Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in den öffentlich zugänglichen Bereichen.
Erfahrungen mit vergleichbaren Regelungen liegen bereits aus mehreren deutschen Großstädten vor. Unter anderem gelten an den Hauptbahnhöfen in Köln, Heidelberg, München und Hamburg schon länger entsprechende Verbote. Anfang September kamen weitere Standorte hinzu, darunter Berlin Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel Hauptbahnhof und Braunschweig Hauptbahnhof.
Nach Einschätzung der Deutschen Bahn haben sich die bisherigen Maßnahmen bewährt. Das Unternehmen berichtet von weniger Müll, rückläufigen Konflikten und einer insgesamt angenehmeren Atmosphäre für Fahrgäste und Beschäftigte.
Mit der Ausweitung auf sämtliche Bahnhöfe sollen nun auch kleinere und mittelgroße Stationen von diesen Erfahrungen profitieren. Für Reisende in Worms und der gesamten Region gelten damit dieselben grundsätzlichen Regeln wie an den großen Verkehrsknotenpunkten Deutschlands.
Über die neue Hausordnung informiert die Deutsche Bahn durch entsprechende Aushänge in den Vitrinen der Bahnhöfe. Die Bestimmungen können außerdem online unter www.bahnhof.de/hausordnung eingesehen werden.
Text: VM/Redaktion Die Knipser · Quelle: Deutsche Bahn DB
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