Bewohnerparken in Alzey wird neu geordnet: Zwei neue Quartiere schaffen mehr Übersicht

Die Stadt Alzey richtet in Kürze die neuen Bewohnerparkquartiere Nord und Süd ein. Mit der Neugliederung des bisherigen Bewohnerparkgebietes sollen die Regelungen übersichtlicher gestaltet und an die geltende Rechtslage angepasst werden.
Die Einrichtung der beiden Quartiere wurde im Januar vom Ausschuss für Bürgerdienste auf Vorschlag der Stadtverwaltung beschlossen. Mit der neuen Struktur werden die bisherigen Bewohnerparkbereiche neu geordnet und teilweise erweitert.
Das neue Bewohnerparkquartier Nord umfasst das Gebiet zwischen Hospitalstraße und Weinrufstraße sowie „Am Damm“ und Raugrafenstraße. Dazu gehören insbesondere die Parkflächen in der Flonheimer Straße, der Unteren Schanzenstraße, der Rodensteinerstraße bis zur Einmündung Obere Schanzenstraße, der Ruprechtstraße und der Münch-Braun-Straße.
Das Bewohnerparkquartier Süd erstreckt sich zwischen Hospitalstraße und Ernst-Ludwig-Straße sowie Friedrichstraße und Kästrich. Betroffen sind unter anderem die Parkflächen im Distelhof, der Augustinerstraße, Löwengasse, Neugasse, Selzgasse, Kästrich sowie in der Straße „An der Hexenbleiche“. In der Hellgasse und der Spießgasse sowie im westlichen Bereich der Hexenbleiche dürfen Bewohner des Quartiers Süd künftig über die ausgeschilderte Höchstparkdauer hinaus parken.
Bewohnerinnen und Bewohner mit einem gültigen Bewohnerparkausweis können künftig alle entsprechend gekennzeichneten Bewohnerparkflächen innerhalb ihres jeweiligen Quartiers nutzen. Die Beschilderung in den betroffenen Straßen wird angepasst. Die derzeit ausgegebenen Bewohnerparkausweise bleiben zunächst während einer Übergangszeit gültig.
Die Inhaberinnen und Inhaber der aktuell gültigen Bewohnerparkausweise werden von der Stadtverwaltung rechtzeitig und gesondert über den Austausch der Ausweise informiert. Die Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, nach Aufstellung der neuen Beschilderung auf die geänderten Regelungen zu achten.
Im Zuge der Neuordnung werden außerdem die bisherigen Parkzeitregelungen in der Innenstadt vereinheitlicht. Wo bislang ganztägig eine Parkscheibenpflicht für ein oder zwei Stunden galt, wird diese künftig auf Werktage von Montag bis Freitag sowie den Zeitraum von 8 bis 18 Uhr begrenzt.
Damit können die entsprechenden Parkflächen außerhalb dieser Zeiten – also zwischen 18 und 8 Uhr sowie an Sonntagen – ohne Parkscheibe beziehungsweise ohne Gebühren genutzt werden, sofern keine anderen Regelungen ausgeschildert sind.
Text: ML/Redaktion Die Knipser · Quelle: Stadtverwaltung Alzey
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