Bundeswehr und Arbeiter-Samariter-Bund verstärken Zusammenarbeit im Katastrophenschutz

Die Bundeswehr und der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) haben eine Kooperationsvereinbarung zur Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes geschlossen. Die Vereinbarung wurde am Montag, 26. Oktober 2026, in Berlin von Generalleutnant André Bodemann und dem ASB-Bundesvorsitzenden Knut Fleckenstein unterzeichnet. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen militärischen und zivilen Organisationen bei Krisen- und Katastrophenlagen zu verbessern.
Im Mittelpunkt stehen der regelmäßige Informations- und Erfahrungsaustausch, gemeinsame Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Beteiligung an Übungen. Darüber hinaus soll geprüft werden, wie sich beide Organisationen im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben gegenseitig unterstützen können.
Zusammenarbeit bei Krisen und Katastrophen
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der sogenannten Gesamtverteidigung Deutschlands. Dabei geht es neben militärischen Aufgaben auch um den Schutz der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Strukturen in Krisensituationen.
Deutschland übernimmt innerhalb der NATO eine wichtige Funktion als logistischer Knotenpunkt für verbündete Streitkräfte. Dazu gehört unter anderem die Unterstützung bei Transporten und der Versorgung alliierter Truppen. Zivile Hilfsorganisationen wie der ASB können dabei im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben unterstützend tätig werden.
Durch die neue Vereinbarung sollen Zuständigkeiten, Ansprechpartner und Abläufe frühzeitig abgestimmt werden, um im Ernstfall eine koordinierte Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Generalleutnant André Bodemann erklärte, dass eine wirksame Krisenvorsorge voraussetze, dass die beteiligten Organisationen ihre jeweiligen Fähigkeiten kennen und gemeinsame Verfahren rechtzeitig festlegen.
Zusammenarbeit auch auf regionaler Ebene geplant
ASB-Bundesvorsitzender Knut Fleckenstein bezeichnete die Vereinbarung als wichtige Grundlage für einen strukturierten Austausch zwischen beiden Organisationen. Angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen wolle der ASB seine Kompetenzen als unabhängige zivile Hilfsorganisation einbringen und zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes beitragen.
Die Zusammenarbeit soll künftig auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene weiterentwickelt werden. Vorgesehen sind regelmäßige Abstimmungen, der Austausch von Ansprechpartnern sowie die gemeinsame Auswertung von Erfahrungen und Übungen.
Die unterschiedlichen Aufgaben, Zuständigkeiten und rechtlichen Grundlagen beider Organisationen bleiben dabei bestehen. Eine Zusammenarbeit erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorgaben sowie der verfügbaren personellen und materiellen Ressourcen.
Mit der Kooperationsvereinbarung wollen Bundeswehr und ASB die Voraussetzungen für eine bessere Abstimmung in Krisensituationen schaffen und den Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland langfristig stärken.
Text: ML/ Redaktion die Knipser · Quelle: ASB-Bundesverband
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