Archivfoto: Mirco Metzler/ Die Knipser

In der Nacht von Freitag auf Samstag, dem 25.05 gegen 02:00 Uhr, wurde ein 26-jähriger Autofahrer einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnten die Beamten drogentypische Auffälligkeiten feststellen. Ein Drogenurintest verlief anschließend positiv auf THC. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Gegen ihn läuft nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen § 24 a Abs. 2 StVG. Beim Erstverstoß erwartet den Betroffenen hierbei ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkte im Fahreignungsregister sowie ein einmonatiges Fahrverbot.