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Der Ministerrat hat dem Beschlussvorschlag von Innenminister Michael Ebling zugestimmt, eine Änderung des Ehrensoldgesetzes auf den Weg zu bringen. Mit einem Ehrensold wird das langjährige ehrenamtliche Engagement von früheren Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern, Beigeordneten und Kreisbeigeordneten sowie von Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern gewürdigt und finanziell entschädigt.
„Die geplanten Anpassungen spiegeln nicht nur die Wertschätzung für langjährige kommunale Amtsträgerinnen und -träger wider, sondern auch die tiefe Anerkennung für das freiwillige Engagement, das so viele Bürgerinnen und Bürger in ihrer Freizeit für unsere Gemeinschaft aufbringen. Ihr Einsatz ist das Herzstück unserer Gesellschaft und verdient unsere uneingeschränkte Unterstützung“, sagte Innenminister Michael Ebling. „Die Änderungen im Ehrensoldgesetz sind ein Zeichen unserer Dankbarkeit und soll auch zukünftige Generationen ermutigen, sich aktiv für das Wohl unserer Städte und Gemeinden einzusetzen“, so Ebling weiter.
Bisher ruht der Anspruch auf Ehrensold für alle im öffentlichen Dienst Beschäftigten bis zum Eintritt in den Ruhestand oder bis zur Verrentung. „Diese Ungleichbehandlung mit anderen Ehrensoldberechtigten wollen wir abschaffen, so dass zukünftig auch an frühere kommunale Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte, die noch aktiv im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, ab Erreichen des 55. Lebensjahres ein Ehrensold gezahlt wird“, so Minister Ebling.
Außerdem sollen hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, hauptamtliche Beigeordnete und Kreisbeigeordnete sowie Landrätinnen und Landräte nicht mehr aus dem Kreis der Anspruchsberechtigten für einen Ehrensold ausgeschlossen werden. „Die langjährige Tätigkeit dieser Personen in einem kommunalen Ehrenbeamtenverhältnis soll entsprechend gewürdigt und anerkannt werden“, betonte der Minister. Dies gelte auch für die früheren Vorsitzenden des Bezirkstags.
Die Änderungen im Ehrensoldgesetz sind die Fortführung der umfangreichen Maßnahmen der Landesregierung zur Stärkung des kommunalen Ehrenamts. So wurden bereits im März 2023 die Gemeinde- und Landkreisordnung zur Verbesserten Vereinbarkeit von Beruf, Familie und ehrenamtlicher Tätigkeit geändert. Ebenso wurden die Aufwandsentschädigungen und der Ehrensold für kommunale Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte zwei Mal um jeweils 6 Prozent erhöht. Durch entsprechende Anpassungen in Verwaltungsvorschriften, wurden höhere Entschädigungen und zusätzliche personelle Unterstützung für Ortsbürgermeister und Beigeordnete in größeren Gemeinden ermöglicht, um deren zunehmende Belastung zu berücksichtigen.
All diese Maßnahmen tragen dazu bei, das kommunale Ehrenamt attraktiver zu gestalten und die Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeiten weiter zu verbessern.