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Am 18. Februar verhafteten Fahnder der Bundespolizei einen 29-jährigen Deutschen. Der Mann wollte über Paris / Frankreich nach São Paulo / Brasilien reisen, als Bundespolizisten ihn im Abfluggate festnahmen. Die Staatsanwaltschaft Hannover ließ wegen gemeinschaftlichen Betruges und Veruntreuung von Arbeitsentgelten mit zwei Haftbefehlen nach ihm suchen. Den Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Betruges konnte der 29-Jährige noch mit der Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro abwenden, für die Geldstrafe von 3.330 Euro wegen der Veruntreuung von Arbeitsentgelten fehlten ihm allerdings die erforderlichen Geldmittel. Der Gesuchte muss deshalb nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 110 Tagen verbüßen. Die Bundespolizei lieferte ihn am späten Abend in die Justizvollzugsanstalt Preungesheim ein.

Bei seiner Ausreise nach Doha / Katar nahmen Bundespolizisten zudem einen 50-jährigen Ägypter fest, den die Staatsanwaltschaft Koblenz wegen Insolvenzverschleppung mit Haftbefehl suchen ließ. Um der drohenden Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen zu entgehen, zahlte der Mann eine Geldstrafe in Höhe von 1730,50 Euro und durfte seine Reise anschließend fortsetzen.

Einen 34-jährigen Bulgaren nahmen Fahnder der Bundespolizei am 19. Februar bei seiner Ankunft aus Sofia in Empfang. Wegen Urkundenfälschung suchte die Staatsanwaltschaft Koblenz mit Haftbefehl nach ihm. Das Amtsgericht Montabaur hatte den Bulgaren bereits im Januar 2021 zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt, die er nun bei der Bundespolizei beglich und sich so eine einmonatige Ersatzfreiheitsstrafe ersparte. Weil er zudem im Oktober 2020 in Taunusstein mit 63 Stundenkilometern in einer Tempo-30-Zone geblitzt wurde und währenddessen sein Smart-Phone nutzte, stellten die Bundespolizisten auf Anordnung des Regierungspräsidiums Kassel den Führerschein des Bulgaren sicher.