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Frankenthal lockert Regeln für Handel und Gastronomie in der Innenstadt

Frankenthal lockert Regeln für Handel und Gastronomie in der Innenstadt
Mehr Gestaltungsspielraum für Handel und Gastronomie: In der Frankenthaler Innenstadt sollen künftig zusätzliche Werbeschilder, Warenauslagen und gastronomische Außenflächen möglich sein. Gleichzeitig müssen ausreichend breite Fußgängerwege erhalten bleiben. Foto: Stadt Frankenthal

Mehr Platz für Warenauslagen, mobile Werbeschilder und Außengastronomie: Die Stadt Frankenthal will ihre Innenstadt attraktiver gestalten und Gewerbetreibenden zusätzliche Möglichkeiten bieten. Der Stadtrat hat dazu am Mittwoch, 28. Oktober 2026, Änderungen an der seit Januar geltenden Sondernutzungssatzung beschlossen. Gleichzeitig sollen verbindliche Vorgaben für ein gepflegtes Stadtbild und sichere Fußgängerwege sorgen.

Mit den neuen Regelungen erhalten Einzelhändler und Gastronomen mehr Freiheiten bei der Gestaltung ihrer Außenbereiche. Ziel ist es, die Innenstadt als Einkaufs- und Aufenthaltsort zu stärken, ohne die Zugänglichkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger einzuschränken.

Mobile Werbeschilder wieder möglich

Eine wesentliche Neuerung betrifft mobile Werbeträger vor Geschäften. Künftig sollen Gewerbetreibende wieder die Möglichkeit erhalten, mit entsprechenden Schildern auf ihre Angebote aufmerksam zu machen. Grundsätzlich ist ein Werbeträger pro Geschäft vorgesehen, dessen Größe auf das Format DIN A1 begrenzt ist. Bereits vorhandene Werbeträger auf unmittelbar angrenzenden privaten Flächen werden dabei berücksichtigt.

Für die Aufstellung gelten klare Regeln. Die Schilder müssen entlang der Hausfassaden auf den vorgesehenen Flächen platziert werden, damit Fußgängerwege frei bleiben. Zudem müssen sie standsicher, gepflegt und für Menschen mit Sehbehinderungen erkennbar sowie mit einem Langstock ertastbar sein.

Nicht erlaubt sind unter anderem grelle Neonfarben, beleuchtete oder bewegliche Werbung, Beachflags sowie überdimensionierte Werbefiguren.

Mehr Freiheiten bei Warenauslagen

Auch bei der Präsentation von Waren sollen Geschäfte künftig mehr Gestaltungsspielraum erhalten. Kleine Tische, hochwertige Warenständer oder individuell gestaltete Präsentationsflächen können genutzt werden, um Produkte vor den Geschäften ansprechend auszustellen.

Für Bücher, Zeitungen, Zeitschriften sowie Post- und Grußkarten sind besondere Präsentationsmöglichkeiten vorgesehen. Andere Waren, darunter Koffer und Taschen, müssen auf geeigneten Präsentationsmöbeln angeboten werden.

Das direkte Abstellen von Waren auf dem Boden sowie die Nutzung von Transportpaletten oder Rollcontainern als Verkaufsflächen bleiben untersagt. Ein ergänzender Beispielskatalog soll den Gewerbetreibenden Anregungen für die Gestaltung ihrer Außenbereiche bieten.

Außengastronomie erhält zusätzliche Möglichkeiten

Auch Restaurants und Cafés können von den Änderungen profitieren. Insbesondere in bestimmten Bereichen der Speyerer Straße und der Bahnhofstraße sollen zusätzliche gastronomische Außenflächen ermöglicht werden.

Wo ausreichend Platz vorhanden ist, können im Rahmen festgelegter Ausnahmen auch abweichende Wegeführungen zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass Fußgängerinnen und Fußgänger die Bereiche weiterhin sicher passieren können.

Grundsätzlich muss in der gesamten Innenstadt eine mindestens 1,50 Meter breite, durchgehend hindernisfreie Bewegungsfläche erhalten bleiben. Diese Vorgabe soll insbesondere Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Sehbehinderungen sowie Familien mit Kinderwagen zugutekommen.

Behindertenbeirat äußert Bedenken

Die neuen Regelungen wurden im Austausch zwischen Stadtverwaltung, Handel, Gastronomie, Industrie- und Handelskammer, politischen Fraktionen und verschiedenen Beiräten erarbeitet.

Allerdings gibt es nicht in allen Punkten Einigkeit. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen hat insbesondere zu einzelnen Ausnahmeregelungen Bedenken geäußert und trägt deshalb nicht sämtliche Änderungen mit.

Oberbürgermeister und Wirtschaftsdezernent Dr. Nicolas Meyer betont, dass sowohl die Interessen der Gewerbetreibenden als auch die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden müssten. Ziel sei es, wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten mit sicheren und möglichst barrierearmen Wegen zu verbinden.

Sondernutzungsgebühren bleiben unverändert

Gewerbetreibende, die ihre Außenbereiche umgestalten möchten, können sich an die städtische Wirtschaftsförderung sowie das Stadt- und Citymarketing wenden. Dort erhalten sie Informationen zu den neuen Gestaltungsmöglichkeiten und gegebenenfalls erforderlichen Genehmigungen.

Die Sondernutzungsgebühren werden durch die Änderungen nicht erhöht. Sie wurden zuletzt im Jahr 2011 angepasst.

Die neuen Regelungen sind Teil einer umfassenderen Strategie zur Aufwertung der Frankenthaler Innenstadt. Dazu gehören unter anderem zusätzliche Sitzgelegenheiten, Pflanzgefäße, Reinigungsmaßnahmen und neue Spielmöglichkeiten für Kinder.

Weitere Projekte wie die Frankenthaler Stadtgärten, das Förderprogramm „HeimatLaden Frankenthal“ und private Investitionen sollen die Entwicklung unterstützen. Dazu zählen auch die geplante Modernisierung des Hotels Central und Investitionen im City Center.

Mit der Kombination aus mehr Gestaltungsmöglichkeiten und verbindlichen Qualitätsstandards möchte die Stadt die Innenstadt langfristig als Einkaufs-, Erlebnis- und Begegnungsort stärken.

Text: ML/ Redaktion die Knipser · Quelle: Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz)