Archivfoto: Mirco Metzler/Die Knipser

Am 14.08.2023, gegen 17:10 Uhr, wurde ein 29-Jähriger in Grünstadt durch die Polizei einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Kontrolle ergaben sich Auffälligkeiten, die auf einen vorangegangenen Betäubungsmittelkonsum schließen lassen. Ein Vortest verlief positiv auf THC. Die Weiterfahrt wurde untersagt und dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen.

Entsprechende Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gem. § 24a Abs. 2 StVG (Trunkenheitsfahrt) sowie Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden eingeleitet. Für die Ordnungswidrigkeit sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro vor. Außerdem folgt ein einmonatiges Fahrverbot und die Eintragung zweier Punkte im Verkehrszentralregister.