Foto: Hauptzollamt Stuttgart
Bereits am 18. April haben Zöllner am Flughafen Stuttgart bei einem Reisenden 25.400 Euro gefunden, welche dieser nicht beim Zoll anmeldet hatte. Der 49-Jährige wollte von Stuttgart nach Gaziantep in die Türkei fliegen und wartete bereits im Abflugbereich auf das Boarding seiner Maschine. Hier sprachen Zollbeamte den Mann im Rahmen einer Ausreisekontrolle an und befragten ihn nach mitgeführten Barmitteln. Der Reisende erklärte zunächst, dass er eine Summe von knapp 10.000 Euro bei sich trage. Während der Kontrolle des mitgeführten Gepäcks entdeckte der Zoll schließlich eine Summe von insgesamt 25.400 Euro. Die Geldscheine hatte der Mann dabei zum Teil zwischen den Seiten eines Kinderbuchs versteckt. Mitgeführtes Bargeld sowie Bargeld gleichgestellte Zahlungsmittel müssen von Reisenden beim Grenzübertritt ab einer Menge von 10.000 Euro beim Zoll angemeldet werden. Bei Reisen in oder aus Nicht-EU-Staaten sind Reisende dabei verpflichtet, entsprechendes Bargeld selbst beim Zoll anzumelden – bei Reisen innerhalb der EU gilt die Anmeldepflicht erst bei Befragen durch die Zollbehörden. Der Mann muss wegen der Nichtanmeldung der Barmittel nun mit einem empfindlichen Bußgeld in Höhe von bis zu 3.000 Euro rechnen. Der Zoll gleicht zudem im Rahmen von Bargeldkontrollen gewonnene Erkenntnisse mit anderen Behörden -wie beispielsweise den jeweiligen Finanzämtern- ab. Verdachtsmomente für Geldwäsche lagen im Fall des 49-jährigen Reisenden nicht vor.