Zu gleich zwei Trunkenheitsfahrten kam es an dem Wochenende vom 01.-03.12.2023 in Ingelheim am Rhein.

In der Nacht von 01.12 auf 02.12 wurde der Polizei Ingelheim gegen 00:30 Uhr ein Pkw gemeldet, welcher mit laufendem Motor mitten auf einer Straße in Ober-Ingelheim stünde. Durch die Streife konnte der gemeldete Pkw angetroffen werden. Am Steuer saß ein schlafender, 29-jähriger Mann aus Bingen. Bei dem stark alkoholisierten Fahrer konnte eine Atemalkoholkonzentration von 1,94 Promille festgestellt werden. Zudem führte er Betäubungsmittel mit sich. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen, sein Führerschein wurde sichergestellt. Ihn erwarten Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

In der Nacht vovom 02.12.2023 auf 03.12.2023 wurde durch eine Streife der Polizei Ingelheim gegen 02:45 Uhr eine Verkehrskontrolle mit einem Pkw mit ausgeschaltetem Licht durchgeführt. Bei der 40-jährigen Fahrerin aus Nieder-Hilbersheim konnte im Laufe der Kontrolle eine Atemalkoholkonzentration von 1,56 Promille festgestellt werden. Der Fahrerin wurde ebenfalls eine Blutprobe entnommen sowie ihr Führerschein sichergestellt. Auch sie erwartet ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.

Neben den erheblichen Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst führt das Fahren eines Kraftfahrzeugs ab einer Atemalkoholkonzentration von 1,10 Promille regelmäßig zum sofortigen, vorläufigen Entzug der Fahrererlaubnis an Ort und Stelle. Auch bei niedrigeren Alkoholwerten ab 0,30 Promille läuft man bei Fahrauffälligkeiten Gefahr, seine Fahrerlaubnis vorläufig entzogen zu bekommen.