Archivfoto: Mirco Metzler/Die Knipser

Bei Kontrollen des fließenden Verkehrs auf den Autobahnen A 61 und A 63 im Zuständigkeitsbereich der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim stellten Beamte der Polizeistation am 14.8.2023 zwischen 9 und 12 Uhr gleich mehrere Verstöße fest. In zwei Fällen wurden PKW-Fahrer wegen zu geringem Abstand auf vorausfahrende KFZ beanstandet, in einem weiteren Fall fuhr ein LKW zu dicht auf. Einen LKW-Fahrer kontrollierten die Beamten, weil er das Überholverbot nicht beachtete. Auch zwei PKW mit Anhänger wurden bemängelt, weil sie trotz Verbot überholten. Außerdem wurde eine unzulässige Nutzung eines Smartphones während der Fahrt geahndet. Alle Personen müssen nun mit einem entsprechenden Bußgeld rechnen.

Bei einer Standkontrolle an der L 400 bei Badenheim am Nachmittag stellten die Beamten bei zwei kontrollierten Fahrzeugen ein Erlöschen der Betriebserlaubnis fest, weil technische Veränderungen nicht durch eine Prüforganisation abgenommen waren. Den Fahrern wurde die Weiterfahrt jeweils nur noch zur Mängelbeseitigung und zur Abnahme beim TÜV gestattet. Auch hier erwartet die beiden Verantwortlichen ein entsprechendes Bußgeld.