Landkreis Alzey-Worms und Kommunen treiben Gigabitausbau gemeinsam voran

Der Landkreis Alzey-Worms und mehrere Kommunen wollen die noch bestehenden Lücken bei der Breitbandversorgung gemeinsam schließen. Dafür haben der Landkreis, die Verbandsgemeinden Alzey-Land, Eich, Wonnegau, Wöllstein und Wörrstadt, die Stadt Alzey sowie die Energieprojekte Monsheim AöR als Vertragspartnerin für die Verbandsgemeinde Monsheim einen öffentlich-rechtlichen Vertrag unterzeichnet.
Ziel der Vereinbarung ist es, bislang unterversorgte Adressen im Kreisgebiet mit leistungsfähigen Glasfaseranschlüssen zu erschließen. Dabei sollen nach Möglichkeit auch Bereiche berücksichtigt werden, deren Ausbau aufgrund ihrer Lage oder anderer Rahmenbedingungen besonders schwierig ist.
Landkreis übernimmt zentrale Koordination
Der Landkreis übernimmt bei dem gemeinsamen Vorhaben eine koordinierende Rolle. Dazu gehören unter anderem die Vorbereitung und Beantragung der erforderlichen Fördermittel sowie die Projektsteuerung und Abstimmung zwischen den beteiligten Kommunen. Diese unterstützen das Vorhaben innerhalb ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und stellen die benötigten Informationen und Unterlagen bereit.
„Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur gehört heute zur grundlegenden Daseinsvorsorge. Sie ist entscheidend für unsere Unternehmen, für Bildung und Verwaltung, aber auch für die Attraktivität unserer Städte und Gemeinden als Wohn- und Arbeitsstandorte. Deshalb wollen wir beim Gigabitausbau gemeinsam weiter vorankommen und auch die letzten Versorgungslücken schließen“, betont Landrat Heiko Sippel.
Förderantrag soll im September eingereicht werden
Der gemeinsame Förderantrag soll bis zum 15. September 2026 im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes eingereicht werden. Die Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Kommunen ist zugleich Voraussetzung für die Inanspruchnahme der entsprechenden Landesförderung.
Durch das abgestimmte Vorgehen sollen die Chancen des Projekts im bundesweiten Auswahlverfahren verbessert werden. Der Vertrag regelt außerdem die Finanzierung des Vorhabens und die jeweiligen kommunalen Eigenanteile.
Eigenwirtschaftlicher Ausbau hat Vorrang
Nicht alle bislang nicht mit Glasfaser versorgten Adressen kommen automatisch für eine Förderung infrage. Wo Telekommunikationsunternehmen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau bereits durchführen oder verbindlich angekündigt haben, hat dieser Vorrang.
Eine geförderte Erschließung ist nur dort möglich, wo die Adressen nach den geltenden Förderbedingungen tatsächlich als unterversorgt gelten. Bestehende Versorgung über HFC-Netzanschlüsse schließt eine Förderung grundsätzlich aus.
„Wir haben in den vergangenen Jahren beim Breitbandausbau bereits viel erreicht. Jetzt geht es darum, die verbleibenden Lücken konsequent anzugehen. Dass Landkreis und Kommunen hierbei an einem Strang ziehen, ist ein wichtiges Signal und eine gute Voraussetzung dafür, dass wir die digitale Zukunftsfähigkeit unseres gesamten Kreisgebietes weiter stärken können“, so Sippel.
Mit der Unterzeichnung des Vertrags ist damit ein weiterer Schritt für einen möglichst flächendeckenden Gigabitausbau im Landkreis Alzey-Worms getan.
Text: LC/ Redaktion Die Knipser · Quelle: Kreisverwaltung Alzey-Worms
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