Blaulicht

Mit 2,34 Promille durch Grünstadt: Autofahrer fährt Schlangenlinien und touchiert Bordstein

Mit 2,34 Promille durch Grünstadt: Autofahrer fährt Schlangenlinien und touchiert Bordstein
Die Polizei stoppte am 19. Oktober 2026 in Grünstadt einen Autofahrer, der mit 2,34 Promille unterwegs gewesen sein soll. Zuvor war der Mann durch seine auffällige Fahrweise aufgefallen. Archivfoto: Mirco Metzler/Die Knipser

Ein mutmaßlich stark alkoholisierter Autofahrer ist am Montagabend, 19. Oktober 2026, in Grünstadt von der Polizei gestoppt worden. Der Mann war zuvor durch seine unsichere Gangart aufgefallen. Bei einer anschließenden Verkehrskontrolle stellten die Beamten einen Alkoholwert von 2,34 Promille fest.

Aufmerksamer Passant verständigt die Polizei

Gegen 19.30 Uhr meldete sich ein Passant telefonisch bei der Polizeiinspektion Grünstadt. Er hatte beobachtet, wie ein Mann mit alkoholischen Getränken in der Hand einen Supermarkt in der Kirchheimer Straße verließ und anschließend torkelnd zu einem geparkten Auto ging.

Kurz darauf stieg der Mann in den Wagen und fuhr vom Parkplatz in Richtung Stadtmitte davon. Der Zeuge konnte der Polizei unter anderem das Kennzeichen des Fahrzeugs mitteilen.

Daraufhin leiteten die Beamten umgehend eine Fahndung im näheren Umfeld ein.

Polizei beobachtet auffällige Fahrweise

Eine Polizeistreife entdeckte das gesuchte Fahrzeug wenig später in der Sausenheimer Straße. Bereits während der Fahrt fiel den Beamten die unsichere Fahrweise auf.

Nach Polizeiangaben war der Wagen auffallend langsam unterwegs. Zudem fuhr der Fahrer in Schlangenlinien und berührte mehrfach mit den Rädern den Bordstein am Fahrbahnrand.

Die Einsatzkräfte stoppten das Fahrzeug und kontrollierten den Fahrer. Dabei stellten sie einen Alkoholwert von 2,34 Promille fest.

Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr

Die Polizei stellte den Fahrzeugschlüssel sicher und veranlasste eine Blutentnahme.

Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr gemäß Paragraf 316 Strafgesetzbuch eingeleitet.

Neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen droht dem Fahrer auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis.

Text: LC/ Redaktion Die Knipser · Quelle: Polizeiinspektion Grünstadt