Nach tödlichem Schuss auf Hund in Ludwigshafen: Tierschutzorganisation zeigt Polizisten an

Der tödliche Schuss auf einen Chihuahua bei einem Polizeieinsatz in Ludwigshafen-Gartenstadt am Samstag, 10. Oktober 2026, hat ein juristisches Nachspiel. Die Tierschutzorganisation VETO hat nach eigenen Angaben Strafanzeige gegen den beteiligten Polizeibeamten bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal erstattet. Die Organisation wirft die Frage auf, ob der Schuss gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat, und fordert eine disziplinarrechtliche Prüfung des Einsatzes.
Polizeieinsatz nach mutmaßlicher Bedrohung
Wie bereits berichtet, hatten Polizeibeamte am Abend des 10. Oktober nach einem stark alkoholisierten 36-Jährigen gesucht. Der Mann stand im Verdacht, zuvor eine andere Person mit einer Schusswaffe bedroht zu haben.
Nach Angaben des Polizeipräsidiums Rheinpfalz entdeckten die Einsatzkräfte den Tatverdächtigen schließlich auf einem unbeleuchteten Parkplatz in der Ludwigshafener Gartenstadt. Auf die Ansprache der Beamten habe der Mann zunächst nicht reagiert.
Der 36-Jährige führte einen nicht angeleinten Hund mit sich. Als sich das Tier auf die Polizeibeamten zubewegte, gab einer der Einsatzkräfte nach Polizeiangaben im Rahmen der Anwendung unmittelbaren Zwangs einen Schuss auf den Hund ab.
Der Chihuahua wurde anschließend zu einem Tierarzt gebracht, wo er seinen Verletzungen erlag. Ob der Hund die Beamten unmittelbar angegriffen hatte, ging aus der ursprünglichen Polizeimeldung nicht hervor.
Bei der anschließenden Festnahme soll der 36-Jährige Widerstand geleistet haben. Dabei wurden der Mann und zwei Polizeibeamte leicht verletzt. Eine Schusswaffe fanden die Einsatzkräfte bei dem Tatverdächtigen nicht.
VETO stellt Verhältnismäßigkeit des Schusses infrage
Die Tierschutzorganisation VETO kritisiert das Vorgehen des beteiligten Polizeibeamten und bezweifelt, dass der Schuss auf den kleinen Hund erforderlich gewesen sei.
„Auf einen kleinen Chihuahua zu schießen und als Rechtfertigung dafür von ernstzunehmender Gefahr zu sprechen, ist an Absurdität kaum zu übertreffen“, erklärt Scarlett Treml von VETO.
Die Organisation sieht den Verdacht eines Verstoßes gegen Paragraf 17 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes. Demnach ist die Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Mit der Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal möchte VETO eine strafrechtliche Prüfung des Vorfalls erreichen. Darüber hinaus fordert die Organisation eine Untersuchung möglicher dienstrechtlicher Konsequenzen.
Rechtmäßigkeit des Schusswaffeneinsatzes bislang ungeklärt
Ob der Schuss auf den Hund rechtlich gerechtfertigt war, lässt sich anhand der bislang veröffentlichten Informationen nicht abschließend beurteilen.
Während die Polizei den Schuss als Maßnahme im Rahmen der Anwendung unmittelbaren Zwangs beschreibt, stellt die Tierschutzorganisation dessen Verhältnismäßigkeit infrage.
Entscheidend für die rechtliche Bewertung dürfte unter anderem sein, ob von dem Hund in der konkreten Einsatzsituation eine Gefahr für die Beamten ausging und ob andere Möglichkeiten bestanden, diese abzuwenden.
Die Erstattung einer Strafanzeige bedeutet dabei nicht, dass dem betroffenen Polizeibeamten bereits eine Straftat nachgewiesen wurde.
Ob die Staatsanwaltschaft Frankenthal inzwischen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat oder eine interne Überprüfung des Polizeieinsatzes erfolgt, geht aus den vorliegenden Mitteilungen nicht hervor.
Text: LC/ Redaktion Die Knipser · Quelle: VETO Tierschutz gGmbH
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