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▪ Anmeldepflicht beim Netzbetreiber soll entfallen

▪ Nutzung rückwärtsdrehender Zähler vorübergehend geduldet

▪ Haushaltsübliche Schuko-Stecker sowie Leistung bis 800 Watt sollen erlaubt werden

Worms, 04.07.2023 – Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium plant ein Gesetz zur Vereinfachung des Betriebs von so genannten Balkonkraftwerken ab Januar 2024. Balkonkraftwerke bestehen meist aus einem oder zwei Solarmodulen, einem Wechselrichter und einer Anschlussdose für das Hausnetz. Die Module erzeugen Gleichstrom aus Sonnenenergie, dieser wird dann vom Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt, in das Hausnetz eingespeist und dort zum Teil verbraucht.

Der Referentenentwurf für das geplante Solarpaket I sieht einige Erleichterungen für den Betrieb von Steckersolargeräten vor. Bislang war es Vorschrift, beim Betrieb einer Balkonsolaranlage einen Zweirichtungszähler zu haben. Im neuen Gesetzesentwurf ist die vorläufige Duldung von üblichen elektromechanischen Ferrariszählern vorgesehen. Diese laufen rückwärts, wenn mehr Strom produziert als verbraucht wird. Das bedeutet, Haushalte können ihren selbst produzierten Strom ins Netz abgeben und ihre Stromrechnung sinkt. Entgegen einer Einspeisung erfolgt die Verfügung durch eine Reduktion des Stromverbrauchs und somit zum jeweiligen Stromtarif.

Außerdem soll die Leistungsgrenze von bisher 600 Watt auf 800 Watt angehoben werden. Der Anschluss war bisher nur mit einem so genannten Wieland-Stecker erlaubt, in Zukunft sollen auch haushaltsübliche Schuko-Stecker zum Einsatz kommen dürfen. Die Anmeldepflicht beim Netzbetreiber soll entfallen, eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur würde künftig ausreichen. Ein weiterer Vorteil ist die seit Anfang des Jahres bestehende Befreiung von der Mehrwertsteuer für alle Solaranlagen.

„Die kleinen Solaranlagen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit bei Hauseigentümern ebenso wie bei Mietern. Die Anschaffungskosten für Balkonsolaranlagen sind gering, die Installation ist einfach und die Nutzung ist wohnortunabhängig möglich. Immer mehr Menschen können sich so mit wenig Aufwand einen aktiven Beitrag zur Energiewende im eigenen Zuhause leisten“, so Andreas Underbrink, EWR-Netzexperte. In einigen Kommunen besteht die Möglichkeit, Fördermittel für ein Balkonkraftwerk aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation zu erhalten. Bei Mietern ist die Zustimmung der Wohnungseigentümer notwendig, diese dürfen die Installation aber nicht ablehnen, sofern das Balkonkraftwerk unauffällig angebracht wird.

„Die Stromrechnung kann durch eine eigene Balkonsolaranlage um bis zu 200 Euro pro Jahr gesenkt werden. Die tatsächliche Höhe der Ersparnisse hängt von der Ausrichtung des Balkons und dem Arbeitspreis des Stromtarifs ab. Mit den größten Einsparungen ist bei einer Südausrichtung des Balkonkraftwerks und einem Neigungswinkel zwischen 25° und 35° zu rechnen“, erklärt Andreas Underbrink, EWR-Netzexperte.