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Vermutlich Kommunalwahlunterlagen im roten Umschlag mit dabei

Die ersten Briefwähler haben ihre Kreuze für die anstehenden Europa- und Kommunalwahlen gesetzt. Seit einigen Tagen gehen bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms Stimmzettel ein. Etwa 2500 Stück sind es schon. Rund 130 der Umschläge sind den Mitarbeitenden der Kommunalaufsicht allerdings besonders ins Auge gefallen: Sie sind dicker als andere Briefwahlumschläge

Warum die Umschläge so dick sind, kann man nicht mit letzter Sicherheit sagen. Denn einfach reinschauen ist nicht möglich. Schließlich dürfen die Umschläge laut Wahlgesetz nicht vor 14 Uhr am Wahltag geöffnet werden. Ansonsten würde man gegen das Wahlgeheimnis verstoßen.

Die Vermutung liegt nahe, dass sich in den betroffenen Umschlägen nicht nur die ausgefüllten Stimmzettel der Europawahl, sondern auch die Unterlagen der Kommunalwahl befinden. Diese müssten eigentlich zu den jeweiligen Verbandsgemeinden und an die Stadt Alzey und nicht an die Kreisverwaltung geschickt werden.

Das würde bedeuten, dass die Wahlunterlagen für die Kommunalwahl am falschen Ort gelandet sind. So genannte „Fehlabwürfe“, die man am Wahltag noch zu „retten“ versucht. So werden aktuell alle eintreffenden Umschläge, bei denen man das Problem vermutet, sortiert.

Am Wahltag sollen die betroffenen Umschläge direkt zu Beginn der Zulassung um 14 Uhr von den Wahlvorständen geöffnet werden. Dann wird man versuchen, die Unterlagen der Kommunalwahl noch an die jeweils zuständigen Verbandsgemeinden und an die Stadt Alzey zu verteilen. Ein zusätzlicher Aufwand, der durch das richtige Kuvertieren leicht verhindert werden kann!

Hinweise zur korrekten Durchführung der Briefwahl gibt der Landeswahlleiter:

Für die beantragte Durchführung der Briefwahl zu der Europawahl und den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 erhalten die wahlberechtigten Personen von den Verwaltungen eine Vielzahl von unterschiedlichen Formularen. Da es sich um zwei unterschiedliche Wahlen handelt, müssen diese auch getrennt behandelt werden. Auf keinen Fall dürfen die wahlberechtigten Personen alle Wahlunterlagen für die Europawahl und die Kommunalwahlen in einen Umschlag kompakt an die Verwaltungen zugesendet werden.

Das jeweils beigefügte Merkblatt erläutert das im Folgenden dargelegte Verfahren. Die Wahlberechtigten beziehen für die Europawahl einen weißen Wahlschein, einen weißen Stimmzettelumschlag, einen recht langen, graufarbenen Stimmzettel und einen roten Wahlbriefumschlag. Nach der Kennzeichnung des Stimmzettels ist dieser in den weißen Stimmzettelumschlag zu legen und zu verschließen. Getrennt von diesem Stimmzettelumschlag ist der Wahlschein vom Wahlberechtigten zu unterschreiben und beide in den roten Wahlbriefumschlag einzulegen sowie diesen zu verschließen. Der Wahlbrief kann dann kostenfrei an die aufgedruckte Versandadresse zur Post gebracht oder bei der Verwaltung abgegeben werden. 

Im Prinzip wiederholt sich das Verfahren für die Kommunalwahlen. Die einzelnen Unterlagen werden hier farblich unterschieden. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger bekommen einen gelblichen Wahlschein, einen blauen Stimmzettelumschlag, für jede einzelne Kommunalwahl unterschiedlich farblich gestaltete Stimmzettel und einen orangefarbenen Wahlbriefumschlag. Auch hier ist das Verfahren identisch. Nach der Kennzeichnung der Stimmzettel sind diese in den blauen Stimmzettelumschlag zu legen; nach dessen Verschluss ist der vom Wahlberechtigten unterzeichnete Wahlschein getrennt davon in den orangenen Wahlbriefumschlag zu stecken, zuzukleben und kostenfrei an die Verwaltung zu versenden. 

Sollte versehentlich ein Wahlbriefumschlag verwendet worden sein, ist die gültige Stimmabgabe für beide Wahlen nicht gewährleistet.