Foto:Polizeiautobahnstation Ruchheim

Am 07.04.2023 zwischen 08.30 Uhr und 15.30 Uhr kontrollierten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Polizeidirektionen Landau, Ludwigshafen und Neustadt den Verkehr auf der A61, Höhe Parkplatz Kurzgewann in Fahrtrichtung Norden. Besonderes Augenmerk legten die Kräfte auf den Anreiseverkehr zum Carfriday“ Treffen auf dem Nürburgring. Traditionell ist der so genannte Carfriday deutschlandweit der Start für die Tuning Szene in die Saison. Er ist aber auch zum Sinnbild für Raser, Tuner und Poser geworden, die an diesem Tag mit ihren tiefergelegten und leistungsverstärkten Fahrzeugen versammelt über die Straßen röhren und ihre hochgetunten PS-Zahlen messen. Getunte Fahrzeuge sind häufig illegal technisch verändert, insbesondere durch Änderungen an Fahrwerks- und Karosserieteilen, lichttechnischen Einrichtungen, der Antriebstechnik und Abgasanlage. Die Vornahme solcher Veränderungen wird allgemein als „Tuning“ bezeichnet. „Tuning“ ist jede individuelle, technische Veränderung an Kraftfahrzeugen, die in erster Linie dem Zweck der optischen und akustischen Aufwertung, seltener auch der Leistungssteigerung dienen. Voraussetzung für den legalen Betrieb bzw. die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum ist das Vorliegen einer Genehmigung im Sinne der StVZO, zumeist in Form einer allgemeinen Betriebserlaubnis oder nach Einzelabnahme durch eine technische Prüfstelle. Liegt eine solche Genehmigung nicht vor, ist von einer illegalen Veränderung auszugehen und eine Gefährdung der allgemeinen Verkehrssicherheit anzunehmen. Regelmäßig haben die Veränderungen das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge. Bei den heutigen Kontrollen überprüften die Kräfte insgesamt 73 Fahrzeuge und 95 Personen. Dabei wurden neun Straftaten festgestellt, darunter drei Urkundenfälschungen, zwei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und eine illegale Fernzulassung. In 27 Fällen mussten gegen die Fahrzeugführer Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden, 14 Mal wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis. Sechs Fahrzeugführern wurde vor Ort die Weiterfahrt untersagt.