Foto: Mirco Metzler/Die Knipser

In den frühen Morgenstunden des 08.08.2023, kontrollierten Beamte der Polizeiautobahnstation Ruchheim auf dem Parkplatz Erpelrain an der BAB 61 eine VW Sharan. Im Rahmen der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass das Gespann lediglich mit einem gültigen Anhängerführerschein geführt werden darf.

Da der 30-Jährige Fahrzeugführer jedoch lediglich im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (PKW) ist, musste er vor Ort den Anhänger abkoppeln. Auf ihn kommt ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu.