Archivfoto: Mirco Metzler/Die Knipser

Am Montag vollstreckten Bundespolizisten am Flughafen Frankfurt gleich fünf Haftbefehle.

Die Staatsanwaltschaft München suchte einen 45-jährigen Briten seit über einem Jahr wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Das Amtsgericht München verurteilte ihn im Mai 2021 zu einer Geldstrafe inklusive Verfahrenskosten in Höhe von 1.422 Euro. Der Brite zahlte seine Strafe und entging damit einer Ersatzfreiheitsstrafe von 33 Tagen.

2.000 Euro zahlte ein 62-jähriger Deutscher, der von der Staatsanwaltschaft Hildesheim gesucht wurde. Das Landgericht Hildesheim verurteilte ihn im Dezember 2022 wegen Betruges und des Missbrauchs einer Berufsbezeichnung. Der Deutsche entging mit der Zahlung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen.

Gleich drei der Festgenommenen suchten die Staatsanwaltschaften aus Würzburg und Kaiserslautern wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

Das Amtsgericht Würzburg verurteilte einen 34-Jährigen Nepalesen im März 2022 zu einer Geldstrafe inklusive Verfahrenskosten in Höhe von 1.067 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen. Er zahlte seine Strafe und blieb auf freiem Fuß.

Ein 49-jähriger Serbe und eine 54-jährige Serbin zahlten ebenfalls ihre Geldstrafen in Höhe von jeweils 831 Euro, die das Amtsgericht Kaiserslautern im Jahr 2021 verhing. Sie entgingen damit einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen.

Nachdem die Personen ihre Justizschulden bei der Bundespolizei beglichen hatten, wurde allen die Weiterreise gestattet.