Symbolfoto: Pixabay
Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können bis zum 15. Mai 2024 Anträge zur Agrarförderung 2024 für die Direktzahlungen, Ökoregelungen, Tierprämien, Ausgleichszulage sowie die Weitergewährung für die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und des Ökologischen Landbaus stellen. Das hat Landwirtschafts- und Weinbauministerin Daniela Schmitt mitgeteilt.
„Mit dem Start des Antragsverfahrens zur Agrarförderung 2024 fördern wir die landwirtschaftlichen Betriebe nach den Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik“, sagte Schmitt. „Ein digitales und praxisnahes Antragsverfahren ist in diesen herausfordernden Zeiten für unsere Landwirtinnen und Landwirte von besonderer Bedeutung. Die Agrarförderung leistet einen wichtigen Beitrag zur Einkommenssicherung der Betriebe.“
Seit letztem Jahr steht der Landwirtschaftliche Elektronische Antrag (LEA) als online Antrag zur Verfügung. Der vollständige Antrag für das diesjährige Antragsverfahren ist bis spätestens 15. Mai 2024 in LEA abzusenden.
Schulungen zu LEA werden in den kommenden Wochen für Antragstellerinnen und Antragsteller wie auch Dienstleister angeboten. Schulungsvideos zum Antrag und zu einzelnen Werkzeugen stehen ebenfalls zur Verfügung. Innerhalb des Antrags gibt es umfangreiche Hilfestellungen zur Unterstützung der Antragstellerinnen und Antragsteller.
Die Zugangsdaten aus dem letzten Jahr bleiben gültig, somit können alle Antragstellerinnen und Antragsteller, die im letzten Jahr einen Antrag auf Direktzahlungen oder Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Rheinland-Pfalz gestellt haben, mit den bekannten Zugangsdaten in LEA arbeiten. Antragstellerinnen und Antragsteller, die bisher noch keinen Antrag zu den Flächen bzw. den Tierprämien für Mutterkühe oder Mutterschafe/-ziegen gestellt haben, können bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltung einen Zugang zu LEA beantragen.
Dienstleister haben die Möglichkeit sich im LEA-Dienstleisterportal zu registrieren, damit Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen ihnen Anträge in ihrem Auftrag zur Bearbeitung zuweisen können.
Informationen zu den Regelungen der GAP 2023 und zum Antragsverfahren sind zu finden unter:
Der Landwirtschaftliche Elektronische Antrag (LEA) ist zu erreichen unter:
Für Antragsteller: www.lea.rlp.de/
Für Dienstleister: www.lea.rlp.de/rlp-eantrag-portal-dl