Foto: Hauptzollamt Stuttgart
Innerhalb der europäischen Union müssen für gewerbliche Transporte verbrauchsteuerpflichtiger Waren wie Tabakprodukte, Trinkalkohol oder Kaffee vor Beförderungsbeginn entsprechende Papiere bei den Zollbehörden ausgestellt werden, welche die Erhebung der betreffenden Steuerarten im Bestimmungsland garantieren. Für Privatpersonen gelten für den Transport von verbrauchsteuerpflichtigen Waren innerhalb der EU hingegen Richtmengen, sofern die Waren für den privaten Ver- und Gebrauch befördert werden. So beträgt beispielsweise die Richtmenge für Zigaretten innerhalb der EU 800 St. pro Person und bei Kaffee bzw. kaffeehaltigen Waren zehn Kilogramm pro Person.
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Hauptzollamt Stuttgart
Pressesprecher
Thomas Seemann
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