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Die Ortsgemeinden Armsheim, Spiesheim mit Ensheim, Udenheim, Vendersheim und Wallertheim haben mit der Vertragsunterzeichnung am 15. Februar 2024 die Betriebsund Bauträgerschaft ihrer Kindertagesstätten auf die Verbandsgemeinde Wörrstadt (VG) übertragen. Der Trägerwechsel erfolgt mit Wirkung zum 1. Juli 2024. Die entsprechenden Gremienbeschlüsse in den Ortsgemeinden und in der Verbandsgemeinde sowie der Beschluss des VGHaushalts 2024 am 30. Januar 2024 hatten hierfür die Grundlage geschaffen. „Bisher haben die Ortsgemeinden alle Aufgaben sehr gut ausgeführt“, betonte Bürgermeister Markus Conrad bei der Vertragsunterzeichnung. Die fachlichen Anforderungen und die Aufgabengebiete für die Träger von Kindertagesstätten seien jedoch mit dem Inkrafttreten des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) immer komplexer geworden – gerade auch für die ehrenamtlich tätigen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Ortsgemeinden.

Deshalb waren es auch die Ortsbürgermeister Hans Philipp Schmitt aus Spiesheim und Stefan Haßler aus Ensheim, die den Stein ins Rollen brachten. Die anhaltenden personellen Engpässe in der auch von den Ensheimer Kindern besuchten Spiesheimer Kita seien es gewesen, die zu einem Umdenken geführt hätten, sagte Schmitt. Die beiden Ortschefs gingen mit ihrem Vorhaben auf die VG zu, die Betriebs- und Bauträgerschaft auf die Verbandsgemeinde zu übertragen. Weitere vier Ortsgemeinden sprachen sich dafür aus. Dass etwaige Personalengpässe bei Krankheit künftig besser kompensiert werden können, sieht Ortsbürgermeisterin Elfi Schmitt-Sieben aus Vendersheim als Vorteil. Vor dem Hintergrund der steigenden gesetzlichen Vorschriften begrüßten auch Karla Martin, Ortsbürgermeisterin von Wallertheim, und der Armsheimer Ortsbürgermeister Arno Krätschmann die Übernahme der Kitas. Für den Udenheimer Ortsbürgermeister Klaus Quednau war mit Blick auf den benötigten Neubau vor allem die Übernahme der Bauträgerschaft durch die VG attraktiv. Diese sei allerdings nur in Kombination mit der Übernahme der Betriebsträgerschaft möglich gewesen.

Die Verbandsgemeinde übernimmt ab Juli die gesamten Aufgaben der Ortsgemeinden eigenverantwortlich. Einige Aufgaben der Personalverwaltung und die bauliche Unterhaltung wurden ohnehin bereits von der VG erledigt. Durch die Übernahme der Bauträgerschaft können Aufgaben wie Sanierungen, Instandhaltungen, laufende Wartungen und Materialbestellungen gebündelt und dadurch bessere Preiskonditionen erzielt werden. „Wir können auch qualitativ einiges verbessern und stärker digitalisieren“, sagte Conrad. So vereinheitlicht die Verbandsgemeinde künftig Dienstleistungen für die Eltern, wie An- und Abmeldungen, und ermöglicht beispielsweise die Essensanmeldungen über eine App. Darüber hinaus plant die Verbandsgemeinde auch, einen Vertretungspool für die Erziehungskräfte zu bilden. Dafür sind drei Vollzeitstellen im Haushalt eingeplant. Hintergrund dieses Springerpools ist, dass der Träger laut KiTaG bei einem Personalausfall ab dem ersten Tag für eine Vertretung sorgen muss. Somit wird der Vertretungspool zur Qualitätssteigerung und auch zu einer höheren Elternzufriedenheit beitragen. Das bereits vorhandene Kita-Personal der Ortsgemeinden (ca. 70 Beschäftigte: Erzieher/-innen und Wirtschaftskräfte) wird auf die Verbandsgemeinde übergehen und bei ihr beschäftigt sein.

Der Besitzstand der Beschäftigten wird gewahrt. Den vor dem 01.07.2024 in einem Arbeitsverhältnis stehenden KitaBeschäftigten wird eine Ortsgarantie angeboten, d. h. alle Erzieher/-innen werden, wenn gewünscht, in ihrer aktuellen Ortsgemeinde beschäftigt bleiben. Das Wirtschaftspersonal der Kitas geht zu gleichen Bedingungen auf die Verbandsgemeinde über. Für die Mitarbeitenden hat die neue Trägerschaft zudem den Vorteil, dass die VG als größerer Arbeitgeber mehr Flexibilität, bessere Personalförderung bzw. -entwicklung und Aufstiegschancen bieten kann. Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen den Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde beinhaltet vorwiegend die finanziellen Regelungen. Die Belastung des VG-Haushalts beträgt ca. 3,5 Mio. Euro für den Kauf der Kita-Grundstücke samt der Gebäude und die Übernahme der noch offenen Darlehen. Dieser Belastung steht jedoch die Übernahme des Vermögens gegenüber.