Symbolfoto:ProViDa

Am 03.08.2023, gegen 14:00 Uhr, fiel einer Zivilstreife der Zentralen Verkehrsdienste der Polizeidirektion Neustadt, ausgestattet mit einer geeichten Videomessanlage, ein PKW mit Anhänger auf, der auf der Bundesstraße 9 im Bereich Worms aus Richtung Ludwigshafen kommend mit 108 km/h (brutto) unterwegs war.

Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass die Fahrzeugkombination zwar für 100 km/h zugelassen, die erforderliche Plakette am Anhänger jedoch nicht angebracht war. Somit hätten maximal 80 km/h gefahren werden dürfen. Viel gravierender war jedoch die Tatsache, dass sich der Führerschein des Fahrers gerade auf Grund eines Fahrverbotes bei der Bußgeldstelle in Verwahrung befindet und er somit aktuell keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge führen darf.

Daher endete diese Fahrt für ihn vor Ort. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Den Führerschein hatte er übrigens wegen zu schnellen Fahrens für einen Monat abgeben müssen.