Archivfoto: Mirco Metzler/Die Knipser

Zu einer Unfallflucht mit anschließender Verfolgungsfahrt und Widerstand gegen Polizeibeamte kam es am gestrigen Sonntagabend. Um kurz nach 19 Uhr verursachte ein 25-jähriger Mann aus dem Donnersbergkreis zunächst einen Verkehrsunfall, als er aus der Domgasse in den fließenden Verkehr einfahren wollte und den Vorrang eines 39-jährigen Wormser Autofahrers missachtete. Unmittelbar nach dem Zusammenstoß flüchtete der 25-Jährige in Richtung Hagenstraße. Im Rahmen der Fahndung konnte das Fahrzeug in der Alzeyer Straße schließlich gesichtet und verfolgt werden. Nachdem der 25-Jährige einen auf der Gegenfahrspur zum Stillstand gebrachten Streifenwagen rammte, konnte er gestellt und fixiert werden. Dabei leistete der 25-Jährige erheblichen Widerstand, weshalb das Distanz-Elektro-Impuls-Gerät (DEIG) eingesetzt wurde. Dies führte zur Beruhigung des Mannes und ermöglichte seine Fesselung. Er stand nach erster Einschätzung unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen. Daher wurde dem 25-Jährigen eine Blutprobe entnommen. Wie sich herausstellte, war er nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis. Gegen ihn wurden Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Durch das Rammen des Streifenwagens wurden eine 30-jährige Polizeibeamtin und ein 25-jähriger Polizeibeamter leicht verletzt. Zudem wurde ein 22-jähriger Polizeibeamter durch die Widerstandshandlung leicht verletzt.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Mainz wurde das Fahrzeug des 25-Jährigen sowie der beschädigte Streifenwagen sichergestellt und ein Gutachter hinzugezogen. Keines der beteiligten Fahrzeuge war mehr fahrbereit.

Bereits gegen 18:30 Uhr fiel das Fahrzeug des 25-Jährigen zuvor im Bereich der Schlossgasse auf, weil die beiden Insassen alkoholisiert wirkten. Laut eines Zeugen wurde der PKW zu diesem Zeitpunkt von dem späteren Beifahrer geführt – konnte jedoch von der eingesetzten Streife nicht mehr festgestellt werden. Der ebenfalls aus dem Donnersbergkreis stammende 28-jährige Mann leistete nach dem Unfall mit dem Streifenwagen keinen Widerstand. Da auch er augenscheinlich zumindest unter Alkoholeinfluss stand, wurde ihm eine Blutprobe entnommen und gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Ein zuvor durchgeführter Atemalkoholtest ergab etwa ein Promille. Der 28-Jährige war ebenfalls nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis.

Die beiden Männer mussten aufgrund ihres Verhaltens – insbesondere zur Verhinderung weiterer Straftaten – die Nacht in polizeilichem Gewahrsam verbringen.