Zwei Lager, eine klare Botschaft: Protesttag in Worms bleibt friedlich

Lautstarke Sprechchöre, Trillerpfeifen, zahlreiche Polizeikräfte und zeitweise abgesperrte Straßen haben am Samstag, 22. August 2026, das Bild rund um den Wormser Hauptbahnhof geprägt. Anlass war eine Kundgebung aus dem rechtsextremen Spektrum, die dem früheren Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß gewidmet war. Dem stellten sich mehr als 200 Menschen bei Gegenprotesten entgegen. Trotz der angespannten Ausgangslage blieb der Tag nach Angaben der Polizei ohne größere Zwischenfälle.
Bereits am Vormittag begann der Protest gegen die angekündigte Veranstaltung. Das Offene antifaschistische Treffen Alzey hatte zu einer Demonstration aufgerufen, die vom Umfeld des Hauptbahnhofs zum Otto-Wels-Platz am Mahnmal gegen den Faschismus führte. Transparente und Sprechchöre machten dabei die Ablehnung eines Gedenkens an nationalsozialistische Täter deutlich.
Anschließend verlagerte sich ein großer Teil des Geschehens wieder in Richtung Hauptbahnhof. Dort hatte das Bündnis gegen Naziaufmärsche Worms gemeinsam mit weiteren Organisationen zu einer Kundgebung auf dem St.-Albans-Platz aufgerufen. Unter dem Motto „Gemeinsam! – Nie wieder Faschismus!“ versammelten sich zahlreiche Teilnehmer.
Polizei trennt die Versammlungen voneinander
Für die Einsatzkräfte bestand eine der wichtigsten Aufgaben darin, ein direktes Aufeinandertreffen der unterschiedlichen Gruppen zu verhindern. Rund um den Hauptbahnhof wurden deshalb Absperrungen eingerichtet und die Versammlungsbereiche voneinander getrennt.
Das hatte auch Auswirkungen auf den Verkehr. Teile der Innenstadt waren zeitweise gesperrt, zudem kam es zu Einschränkungen im öffentlichen Personennahverkehr. Parallel sorgte das Festival „Worms: Jazz & Joy“ an diesem Wochenende ohnehin für zusätzliche Verkehrsregelungen in der Innenstadt.
Gegen 13.40 Uhr erreichte schließlich die rechtsextreme Gruppe den Bereich des Bahnhofsvorplatzes. Nach den vorliegenden Angaben nahmen 29 Personen an dieser Versammlung teil.
Zu sehen waren unter anderem schwarz-weiß-rote Fahnen sowie Transparente mit dem Motto der angemeldeten Veranstaltung. Hintergrund war ein Gedenken an Rudolf Heß, der während der NS-Diktatur zu den führenden Nationalsozialisten und zeitweise zum engsten Umfeld Adolf Hitlers gehörte.
Heß wurde nach dem Zweiten Weltkrieg im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher unter anderem wegen der Planung eines Angriffskrieges und der Verschwörung gegen den Frieden zu lebenslanger Haft verurteilt. Er starb 1987 im Kriegsverbrechergefängnis Berlin-Spandau. Sein Todestag wird bis heute von Teilen der rechtsextremen Szene für Gedenkveranstaltungen instrumentalisiert.
Sprechchöre übertönen rechtsextreme Kundgebung
Die Gegendemonstranten machten ihre Ablehnung deutlich hörbar. Mit Trillerpfeifen, Ratschen und Sprechchören begleiteten sie die Kundgebung und den anschließenden Aufzug der Rechtsextremisten.
Zwischenzeitlich näherte sich ein Teilnehmer aus der rechtsextremen Versammlung den Gegendemonstranten und fiel durch provokante Gesten auf. Polizeikräfte griffen ein und schickten ihn zurück in den vorgesehenen Versammlungsbereich. Eine weitere Eskalation blieb aus.
Anschließend bewegte sich die Gruppe mit Fahnen und Transparenten für etwa eine halbe Stunde durch Teile der nördlichen Wormser Innenstadt. Nach ihrer Rückkehr zum Bahnhof wurden weitere Redebeiträge gehalten, die durch den lautstarken Gegenprotest teilweise kaum zu verstehen waren.
Gegen 15.45 Uhr endete die rechtsextreme Veranstaltung. Kurz darauf wurde auch die Gegenkundgebung beendet.
Warum eine solche Versammlung nicht einfach verboten werden kann
Dass eine rechtsextreme Versammlung im öffentlichen Raum stattfinden darf, sorgte im Umfeld der Gegenproteste für Kritik. Rechtlich gelten für Versammlungsverbote allerdings hohe Hürden.
Das Grundgesetz schützt in Artikel 8 die Versammlungsfreiheit. Dieses Recht gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob die bei einer Versammlung vertretenen politischen Ansichten auf Zustimmung oder deutliche Ablehnung stoßen.
Behörden können Demonstrationen mit Auflagen versehen und unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen beschränken oder verbieten. Ein Verbot allein aufgrund der politischen Ausrichtung oder weil die vertretenen Positionen als unerträglich empfunden werden, ist jedoch nicht ohne Weiteres möglich. Entsprechende behördliche Entscheidungen können zudem gerichtlich überprüft werden.
Umso größere Bedeutung hatten an diesem Samstag die friedlichen Gegenveranstaltungen: Einer Gruppe von knapp 30 Rechtsextremisten standen mehr als 200 Menschen gegenüber, die öffentlich gegen Rechtsextremismus und eine Verherrlichung des Nationalsozialismus protestierten.
Polizei meldet keine besonderen Vorkommnisse
Trotz der unterschiedlichen politischen Lager und der lautstarken Atmosphäre blieb die Situation unter Kontrolle. Die Polizei war mit zahlreichen Kräften präsent und zog anschließend eine positive Bilanz. Besondere Vorkommnisse wurden nicht gemeldet.
Damit endete ein für Polizei, Stadt und Verkehr aufwendiger Nachmittag ohne größere Zwischenfälle. Die politischen Gegensätze waren rund um den Wormser Hauptbahnhof unübersehbar – ausgetragen wurden sie jedoch weitgehend mit den Mitteln einer demokratischen Öffentlichkeit: Kundgebungen, Demonstrationen und lautstarkem, aber friedlichem Protest.
Text: MM/Redaktion Die Knipser · Quelle: Polizei Worms
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Fotos: Mirko Müller/Die Knipser
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