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Betrug bei Kleinanzeigen: Polizei warnt vor falschen Zahlungslinks

Betrug bei Kleinanzeigen: Polizei warnt vor falschen Zahlungslinks
Beim Kaufen und Verkaufen über Kleinanzeigen-Portale ist insbesondere bei Zahlungsaufforderungen und externen Links Vorsicht geboten. Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie sich Nutzer vor Betrugsmaschen schützen können. Foto: LKA RLP

Kaufen und Verkaufen über Online-Kleinanzeigen gehört für viele Menschen längst zum Alltag. Doch zwischen zahlreichen seriösen Angeboten versuchen auch Betrüger immer wieder, Nutzer um ihr Geld oder persönliche Daten zu bringen. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erklären, bei welchen Zahlungsarten besondere Vorsicht geboten ist und wie sich Verbraucher schützen können.

Eine wichtige Rolle spielt der Käuferschutz bei Bezahldiensten wie PayPal. Wer dort einen Einkauf bezahlt, sollte grundsätzlich die Option „Waren und Dienstleistungen“ auswählen. Wird stattdessen „Freunde und Familie“ genutzt, besteht kein Käuferschutz. Kommt die Ware nicht an oder gibt es andere Probleme mit dem Kauf, kann es dadurch deutlich schwieriger werden, das gezahlte Geld zurückzubekommen.

Vorsicht vor Links per SMS oder E-Mail

Auch bei plattformeigenen Bezahlsystemen wie „Sicher bezahlen“ ist Aufmerksamkeit gefragt. Die Zahlungsabwicklung findet direkt innerhalb der jeweiligen Plattform statt. Betrüger versuchen jedoch immer wieder, Verkäufer oder Käufer mit Nachrichten, SMS oder E-Mails auf externe Internetseiten zu locken. Dort sollen anschließend beispielsweise Zahlungs- oder Kontodaten eingegeben werden.

Die Empfehlung lautet deshalb: Keine extern zugesandten Links zur vermeintlichen Zahlungsbestätigung öffnen und sämtliche Schritte ausschließlich über die offizielle App oder Webseite der Kleinanzeigen-Plattform durchführen.

Ausweiskopie ist kein Beweis für Seriosität

Misstrauisch sollten Nutzer außerdem werden, wenn ihnen als vermeintlicher Vertrauensbeweis die Kopie eines Personalausweises zugeschickt wird. Ein solches Dokument bietet keine Sicherheit, dass es sich tatsächlich um die Person handelt, mit der man gerade Kontakt hat. Die Bilder können zuvor bei einem Identitätsdiebstahl erbeutet worden sein und anschließend für weitere Betrugsversuche verwendet werden.

Grundsätzlich gilt auch bei Online-Schnäppchen: Wirkt ein Angebot außergewöhnlich günstig oder zu gut, um wahr zu sein, ist besondere Vorsicht angebracht. Interessenten sollten sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen und Zahlungswege sowie Angebote genau prüfen.

Wer trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Opfer eines Betrugs wird, sollte sich möglichst schnell an die Polizei wenden. Eine Strafanzeige kann auch über die Online-Wache der Polizei Rheinland-Pfalz erstattet werden.

Text: ML/Redaktion Die Knipser · Quelle: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz