Durchsuchungen in NRW: Bundespolizei geht gegen illegale Prostitution vor – zwei Festnahmen

Im Kampf gegen illegale Prostitution und unerlaubten Aufenthalt haben Einsatzkräfte der Bundespolizei gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Düsseldorf am heutigen Tag mehrere Objekte in Nordrhein-Westfalen durchsucht. Insgesamt sieben Wohnungen in Düsseldorf, Langenfeld, Viersen, Oberhausen, Hattingen sowie zweimal in Essen standen im Fokus der Maßnahmen.
Rund 120 Einsatzkräfte sowie ein Bargeldspürhund des Zollfahndungsamtes Essen waren im Einsatz. Dabei wurden zwei Haftbefehle vollstreckt. Die beiden Beschuldigten wurden noch am selben Tag einem Haftrichter am Amtsgericht Düsseldorf vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete.
Ermittlungen seit Juli 2025
Die Ermittlungen werden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf von der Inspektion Kriminalitätsbekämpfung der Bundespolizei am Frankfurter Flughafen geführt und laufen bereits seit Juli 2025. Im Zentrum steht der Verdacht des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern.
Bei den Beschuldigten handelt es sich um vier chinesische Staatsangehörige im Alter zwischen 42 und 59 Jahren. Drei Frauen und ein Mann sollen mehreren Landsleuten ohne gültigen Aufenthaltstitel die Ausübung der Prostitution ermöglicht haben. Nach bisherigen Erkenntnissen stellten sie hierfür unter anderem Räumlichkeiten zur Verfügung und schalteten entsprechende Anzeigen auf Erotikplattformen.
Bargeld und Beweismittel sichergestellt
Im Zuge der Durchsuchungen stellten die Ermittler Vermögenswerte in Höhe von rund 13.000 Euro sicher. Zudem wurden umfangreiche Beweismittel beschlagnahmt, darunter Mobiltelefone, Tablets sowie weitere Speichermedien.
Darüber hinaus trafen die Einsatzkräfte drei chinesische Staatsangehörige ohne gültigen Aufenthaltstitel an. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden diese an die zuständige Landespolizei Nordrhein-Westfalen überstellt.
Die Ermittlungen – insbesondere die Auswertung der sichergestellten Beweismittel – dauern an.
Hinweis: Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gelten die Beschuldigten als unschuldig.
Text: LC · Quelle: Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
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