Gemeinsam für gute Ganztagsbetreuung: Landkreis und Kommunen schaffen verlässlichen Rahmen für Grundschulkinder

Der Landkreis Alzey-Worms, die sechs Verbandsgemeinden und die Stadt Alzey haben eine interkommunale Vereinbarung zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) unterzeichnet. Damit schaffen sie gemeinsam die Grundlage für die schrittweise Umsetzung des ab dem Schuljahr 2026/2027 geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder.
Der Rechtsanspruch gilt zunächst für Kinder der ersten Klasse und wird anschließend jährlich um eine weitere Klassenstufe erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/2030 besteht er für alle Kinder im Grundschulalter. Ziel der Vereinbarung ist es, verlässliche, bedarfsgerechte und möglichst wohnortnahe Angebote für Familien im Landkreis zu schaffen.
„Die Umsetzung des Ganztagsanspruchs ist eine große gemeinsame Aufgabe. Unser Ziel ist es, den Familien im Landkreis verlässliche und möglichst wohnortnahe Angebote zu machen. Dafür brauchen wir starke Strukturen vor Ort und eine enge Zusammenarbeit zwischen Landkreis, Verbandsgemeinden und Stadt. Genau das schaffen wir mit dieser Vereinbarung“, betont Landrat Heiko Sippel.
Dabei soll auf bereits bestehende Betreuungs- und Ferienangebote aufgebaut werden. Diese sollen bedarfsgerecht weiterentwickelt und sinnvoll miteinander verknüpft werden. Reichen die vorhandenen Angebote nicht aus, können zusätzliche GaFöG-Angebote geschaffen werden.
Der Landkreis übernimmt vor allem koordinierende und unterstützende Aufgaben. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung einer Software zur Verwaltung der Angebote, die Unterstützung bei der Gewinnung und Schulung von Betreuungspersonal sowie die Beratung durch die Kreisjugendpflege. Auch die regelmäßige Fortschreibung der Bedarfsplanung erfolgt durch den Landkreis.
Die Verbandsgemeinden und die Stadt Alzey organisieren die Ferien- und GaFöG-Angebote vor Ort und übernehmen deren praktische Umsetzung.
„Wir wollen die vorhandenen Möglichkeiten sinnvoll miteinander verbinden, anstatt parallele Strukturen aufzubauen. Die Vereinbarung gibt uns dabei einen klaren Rahmen und schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten – vor allem aber für die Familien und Kinder in unserem Landkreis“, so Sippel.
Mit der Unterzeichnung haben Landkreis und Kommunen einen wichtigen gemeinsamen Schritt für eine verlässliche und bedarfsgerechte Ganztagsbetreuung gemacht. Die Vereinbarung schafft klare Zuständigkeiten und bildet damit eine wichtige Grundlage für die weitere Umsetzung des Rechtsanspruchs im Landkreis Alzey-Worms.
Text: ML/Redaktion Die Knipser · Quelle: Kreisverwaltung Alzey-Worms
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