Polizei Worms kontrolliert E-Scooter: Verstöße bei stationärer Aktion festgestellt

Archivfoto: Mirco Metzler/Die Knipser
Am Montag, den 18.05.2026, führt die Polizeiinspektion Worms Stationäre Kontrollen mit Zielrichtung Elektrokleinstfahrzeuge (eKfZ / E-Scooter)durch. Sowohl in der Von-Steuben-Straße im Bereich des Bildungszentrums als auch in der Innenstadt konnten hierbei Verstöße festgestellt und geahndet werden. Der überwiegende Teil der insges. 30 kontrollierten Fahrzeuge incl. deren Führer verhielt sich Regelkonform. Bei zwei Scootern wurden jedoch jeweils 2 Personen befördert. Entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
Zwei weitere Fahrer verfügten nicht über eine gültige Versicherung, so dass die Weiterfahrt untersagt, die Scooter sichergestellt und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet wurde.
Die Polizeiinspektion Worms weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die geltenden Regeln für E-Scooter hin:
Die Nutzung ist nur für eine Person erlaubt, das Mindestalter beträgt 14 Jahre und es besteht Versicherungs- sowie Betriebserlaubnispflicht. Zudem gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Für Alkohol gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Autofahren, die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ist verboten. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen grundsätzlich nicht befahren werden.
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