Urteil gegen Betreiber einer Gastronomiekette wegen illegaler Beschäftigung

Vier Jahre und fünf Monate Freiheitsstrafe lautet das Urteil, dass das Landgericht Stuttgart vor zwei Tagen gegen den 49 -jährigen Betreiber einer asiatischen Gastronomiekette verhängte. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von 235.000,00 Euro zu Unrecht erlangten Vermögens an.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte in seinen Unternehmen unter anderem georgische Staatsangehörige beschäftigte, welchen die Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland nicht erlaubt war. Um die Taten zu verschleiern, wurden den unerlaubt aufhältigen Arbeitnehmern gefälschte Ausweisdokumente beschafft. Zudem nutzte der Verurteilte die schlechte wirtschaftliche Situation seiner Arbeitskräfte aus und bezahlte ihnen deutlich weniger als den gesetzlichen Mindestlohn. Das Urteil erging wegen des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in 33 Fällen und der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt in 17 Fällen sowie wegen des gewerblichen Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen in 24 Fällen.
Der Gerichtsverhandlung gingen umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamt Stuttgart voraus. Im Frühjahr 2024 erlangte der Zoll Kenntnis über den Tatverdacht. Bereits im Mai 2025 erfolgten groß angelegte Durchsuchungsmaßnahmen in 30 Objekten, wobei gegen den nun verurteilten Hauptbeschuldigten ein Haftbefehlt vollstreckt wurde.
Das Urteil des Landgericht Stuttgart ist noch nicht rechtskräftig.
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