Verdacht auf Geldwäsche: Ermittler gehen gegen Betreiber von Krypto-Mixern vor

Die Taskforce Finanzkriminalität Baden-Württemberg (TafF BW) hat in einem Ermittlungsverfahren wegen des Betriebs eines so genannten Krypto-Mixers in den vergangenen Tagen gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Reutlingen mehrere Wohnungen und Geschäftsräume im Raum Stuttgart sowie in Frankfurt am Main durchsucht. Das Verfahren richtet sich gegen zwei Beschuldigte im Alter von 29 Jahren.
Bei einem so genannten Krypto-Mixer handelt es sich um einen Anonymisierungsdienst für Kryptowährungen, der die Herkunft und das Ziel von Transaktionen verschleiert, indem er Kryptowährungen verschiedener Nutzer vermischt und anschließend an neu generierte Adressen zurücküberträgt.
Ziel der Nutzung von so genannten Krypto-Mixern ist regelmäßig, die staatliche Nachverfolgung von Geldflüssen zu erschweren oder zu vereiteln. Den Ermittlungsbehörden liegen Erkenntnisse vor, dass Krypto-Mixer gezielt von Personen aus dem kriminellen Milieu genutzt werden, um die Herkunft aus illegalen Aktivitäten stammender Vermögenswerte zu verschleiern.
Dem 29-jährigen Hauptbeschuldigten aus dem Raum Stuttgart wird vorgeworfen, von 2017 bis 2022 zwei solcher Krypto-Mixer für die Währungen Bitcoin und Ethereum gegen eine Provision pro Transaktion betrieben zu haben. Allein das bislang festgestellte Transaktionsvolumen im Bereich Ethereum beläuft sich auf etwa 140 Millionen US-Dollar. Gegen ihn wird deshalb u.a. wegen des Verdachts der Geldwäsche und des Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz (KWG) ermittelt. Zudem besteht der Verdacht der Steuerhinterziehung, weil er nach Stand der Ermittlungen einen Teil seiner Provisionen nicht gegenüber dem Finanzamt erklärt hat.
Der weitere Beschuldigte, der ebenfalls in der Region Stuttgart wohnhaft ist, unterstützte nach derzeitigem Stand der Ermittlungen insbesondere in technischen und betrieblichen Angelegenheiten und erhielt dafür eine Bezahlung.
Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen wurden eine Vielzahl elektronischer Geräte und Speichermedien, Geschäftsunterlagen sowie Kryptowährungs-Wallets und weitere Vermögenswerte beschlagnahmt. Die Datenträger werden nun durch die Ermittlerinnen und Ermittler ausgewertet. Die beiden Beschuldigten wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.
Zusatzinformation: Die Taskforce Finanzkriminalität Baden-Württemberg (TafF BW) ist eine ressortübergreifende Ermittlungseinheit. Sie besteht aus Beschäftigten des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Stuttgart II sowie der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. Die Einheit führt Ermittlungen nach dem Prinzip "follow the money". Dabei werden bedeutende Fälle der Geldwäsche und der damit in Zusammenhang stehenden Vortaten sowie Steuerstraftaten bearbeitet. Die Einheit hat zudem den Auftrag Terrorismusfinanzierung zu erkennen und zur Bekämpfung der (organisierten) Kriminalität beizutragen.
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