Foto: Mirco Metzler/Die Knipser
Die städtische Wahldienststelle weist darauf hin, dass für die Landtagswahl am 22. März noch bis zum kommenden Freitag, 20. März, 15.00 Uhr, im Wormser Rathaus in Zimmer 221 (2. OG) Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Es wird darum gebeten, die geänderte Uhrzeit zu beachten.
Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen sogar noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr möglich. In diesen Fällen ist es jedoch erforderlich, dass bei der Beantragung eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorgelegt wird. Sollte keine zusätzliche schriftliche Vollmacht zur Aushändigung der Briefwahlunterlagen an einen Beauftragten bzw. eine Beauftragte beigefügt sein, müssen die Briefwahlunterlagen amtlich zugestellt werden. Für solche Fälle ist das Briefwahlbüro auch am Samstag, 21. März, in der Zeit von 10 bis 12 Uhr und Sonntag, 22. März, von 8 bis 15 Uhr geöffnet.
Die Wahldienststelle empfiehlt, die Briefwahlanträge möglichst rechtzeitig zu stellen, damit die Briefwahlunterlagen den Wahlberechtigten rechtzeitig übergeben bzw. zugestellt werden können. Sofern die Wahlbriefe nicht persönlich ins Rathaus der Stadt Worms gebracht werden, müssen sie so rechtzeitig bei der Post aufgegeben werden, dass sie bis zum Wahlsonntag um 18.00 Uhr im Rathaus bei der Wahldienststelle eingehen.
Wahlbriefe aus der Samstagsbriefkastenleerung, die bis zu den üblichen Leerungszeiten eingeworfen wurden, sowie solche, die bei den Filialen und Annahmestellen bis zur Einlieferungsschlusszeit angenommen worden sind, werden an dem Wahlwochenende noch ausgeliefert. Nicht mehr an die Stadtverwaltung Worms ausgeliefert bzw. zugestellt werden Wahlbriefe, die nach der letzten Leerungszeit am Samstag, 21. März, eingeworfen bzw. aufgegeben werden.
Ansonsten ist es ratsam, die Wahlbriefe bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr persönlich im Rathaus abzugeben oder in den Rathaus-Briefkasten einzuwerfen.
Im Übrigen wird gebeten, das Merkblatt zu den Briefwahlunterlagen sorgfältig zu lesen und die Briefwahlunterlagen entsprechend zu verpacken. Das Briefwahlbüro steht Bürgerinnen und Bürgern gerne mit Rat, Tat und Unterstützung zur Seite: unter der Telefonnummer 06241 853 – 1006 und zu den Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr und am Freitag, 20. März, von 8 bis 15 Uhr.
Wahlberechtigte, die bis dahin keine Wahlunterlagen erhalten haben, werden gebeten, sich bis spätestens 21. März, 12 Uhr, beim Wahlamt zu melden(§ 22 Abs. 8 LWO). Ungültige Wahlbriefe, die nicht ins Wahlergebnis eingehen können, wenn die Vorgaben des Merkblattes nicht beachtet werden, sollen so vermieden werden.






























