Vertrauen auf Dauer: EWR verlängert Partnerschaft bis 2044

Die Gemeinde Albisheim und die EWR AG haben einen neuen Gaskonzessionsvertrag unterzeichnet. Die Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2044 und stellt die sichere Versorgung der rund 1.865 Einwohnerinnen und Einwohner bis zum geplanten Ende der Erdgasnutzung in Deutschland sicher. Mit der erneuten Vergabe bestätigt die Gemeinde aus der Verbandsgemeinde Göllheim ihr Vertrauen in einen starken regionalen Energiepartner.
Als erfahrener Flächenversorger hält EWR die Konzessionen für umfangreiche Strom‑, Gas‑ und Wassernetze in Rheinland‑Pfalz und Hessen. Dazu gehören rund 7.557 Kilometer Stromleitungen, etwa 1.528 Kilometer Gasleitungen sowie rund 462 Kilometer Wasserleitungen.
„Unsere Region ist unser Zuhause. Dass Albisheim uns erneut das Vertrauen ausspricht, ist ein starkes Signal für eine verlässliche Partnerschaft, die den Menschen vor Ort zugutekommt“, sagt Stephan Wilhelm, Vorstandssprecher der EWR AG bei der Vertragsunterzeichnung. „Als regionales Energieunternehmen stehen wir für Versorgungssicherheit und individuelle Energielösungen. Mit innovativer Technik, persönlicher Beratung und einem klaren Fokus auf die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden begleiten wir die Gemeinden zuverlässig, heute und in Zukunft.“
Der Konzessionsvertrag ermöglicht EWR, das Gasnetz vor Ort weiter zu betreiben und die Infrastruktur sicher zu halten. Parallel unterstützt EWR über die Initiative Climate Connection die Verbandsgemeinde Göllheim aktiv bei der kommunalen Wärmeplanung.
Bürgermeister Ronald Zelt betont: „Mit EWR haben wir einen verlässlichen Partner an unserer Seite, der unsere Gemeinde kennt und ihre Bedürfnisse ernst nimmt. Die erneute Konzessionsvergabe ist für uns ein klares Bekenntnis zur Versorgungssicherheit bis zum Ende der Gasnutzung.“
Die Zusammenarbeit stärkt die Partnerschaft zwischen Kommune und Energieversorger und schafft langfristige Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger.
Was ist eine Konzession?
Eine Konzession im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bezeichnet das vertraglich eingeräumte Recht, im Auftrag einer Kommune Energieversorgungsnetze in öffentlichen Verkehrswegen zu errichten und zu betreiben. Die Kommune vergibt dieses Recht im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens an ein Energieversorgungsunternehmen. Die Laufzeit der Konzession ist dabei auf maximal 20 Jahre begrenzt.
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